Guten Abend,
Ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass jemand mir weiterhelfen kann. Mein Freund und ich versuchen mithilfe einer künstlichen Befruchtung ein Kind zu bekommen. Bei mir fand aufgrund hormoneller Unstimmigkeiten kein Eisprung statt. Dies wurde durch Einnahme von Hormonpräparat behandelt. Eine Schwangerschaft blieb jedoch auch. Da die Spermien meines Freundes super sind, spricht die Klinik von einer idiopathischen Sterilität, sprich es ist nicht ersichtlich warum wir keine Kinder bekommen können.
§ 33 EStG setzt nun ja eine Sterilität der Frau zur Anerkennung der Kosten. Ist hierbei ausreichend, wenn der Grund der Kinderlosigkeit nicht gefunden werden kann oder kann ich die Kosten nicht absetzen?
Vielen Dank und viele Grüße