Hallo liebe Forumsteilnehmer,
mein Vater hat eine landwirtschaftliche Ackerfläche, die er verpachtet hat, im Rahmen einer Überlassung (Schenkung) auf mich übertragen. Der Nießbrauch bleibt weiterhin bei ihm, ich habe als keine Einnahmen oder Ausgaben über die nächsten Jahre zu verzeichnen. Die Pacht ist weiterhin eine Einnahme bei ihm.
Die Notarkosten und die Grundbuchgebühren waren jedoch von mir zu tragen, so wurde es in der Überlassungsurkunde festgelegt.
Kann ich die Notarkosten und die Grundbuchgebühren steuerlich geltend machen? An welcher Stelle kann ich das tun?
Vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße,
grslbrmpf
Notarkosten und Grundbuchgebühren
Re: Notarkosten und Grundbuchgebühren
Die Kosten sind (wären) im Rahmen einer Schenkungsteuererklärung abziehbar - im Rahmen der Einkommensteuererklärung aber nicht.