Hallo,
im alten Jahr habe ich Zahlungen für Implantate und Zahnkronen an den Zahnarzt geleistet. Die Erstattungen von Krankenkasse und Zusatzversicherung kamen erst im Januar des Folgejahrs. Im alten Jahr habe ich viel mehr verdient, daher hätte ich ein großes Interesse daran, nach dem Zuflussprinzip die Zahlungen für das alte Jahr als Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen, die Erstattungen dagegen erst für das Folgejahr anzugeben. Dann würde für das Folgejahr so etwas wie ein Negativbeitrag bei den Krankheitskosten entstehen. Ist das machbar? Oder gilt in diesem Fall zwingend das Abflussprinzip, dass ich also die Erstattungen für das alte Jahr angeben muss, auch wenn sie mir erst im Folgejahr zugeflossen sind?
Beste Grüße
Schöngeist
Abflussprinzip zwingend bei Erstattung für Zahnarztkosten?
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Re: Abflussprinzip zwingend bei Erstattung für Zahnarztkosten?
Abgezogen werden können Aufwendungen. Die Prüfung nach zu und Abfluss kommt erst nachdem geprüft wurde ob Aufwendungen überhaupt entstanden sind.
Beispiel
2016: Zahlung 10.000 EUR für Zahnersatz
2017: Erstattung 8.000 EUR durch Zusatzversicherung
Aufwendungen 10.000 ./. 8.000 = 2.000 EUR. Abfluss der 2.000 in 2016
Beispiel
2016: Zahlung 10.000 EUR für Zahnersatz
2017: Erstattung 8.000 EUR durch Zusatzversicherung
Aufwendungen 10.000 ./. 8.000 = 2.000 EUR. Abfluss der 2.000 in 2016