Unterstützung der Partnerin Unterhalt+Ausbildung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wugang
Beiträge: 2
Registriert: 20. Feb 2018, 11:51

Unterstützung der Partnerin Unterhalt+Ausbildung

Beitrag von wugang »

Guten Tag,

ich lebe mit meiner Partnerin in einer Wohnung (das komplette Jahr 2017). Ich verdiene Geld, sie (fast) nichts. Daher unterstütze ich sie einerseits, indem ich unseren Lebensunterhalt bezahle und außerdem indem ich ihr Geld für ihre Ausbildungskosten gebe. Am Ende soll die Frage sein, was ich von der Steuer absetzen kann.

Die Rahmendaten:
1) Ich sorge für den Lebensunterhalt von uns.
2) Ich überweise ihr zusätzlich 500 Euro pro Monat, damit sie davon ihre Ausbildungskosten (nicht Erstausbildung) bezahlen kann.
3) Sie bekommt noch Geld von ihrem Vater, 300 Euro etwa glaube ich.
4) Sie hatte die meiste Zeit von 2017 einen Verdienst von 150€ pro Monat.
5) Ausbildungskosten übersteigen den Verdienst von 150€ aber um einiges.
6) Meine Partnerin ist 28, bekommt also kein Kindergeld mehr oder so.
7) Wie gesagt, wir wohnen zusammen.

Nun die konkreten Fragen:
A) So wie ich es verstanden habe, kann ich den Lebensunterhalt als außergewöhnliche Belastung angeben, da wir zusammen wohnen die fixe Pauschale (8.820€). Sie hat zwar anderweitige Einkünfte, aber ihre Ausbildungskosten übersteigen diese Einkünfte ja stark, also kann ich die komplette Pauschale ansetzen (?).
B) Kann ich zusätzlich die 500 Euro Ausbildungskosten noch angeben, an einer anderen Stelle?

Vielen Dank!
Wolf
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Unterstützung der Partnerin Unterhalt+Ausbildung

Beitrag von SteuerHeinz »

A) Unterhalt aus sittlichen Verpflichtungen sollte hier passen. Der Höchstbetrag muss aber, je nach Zahlung/Leistung, auf Sie und ihren Vater verteilt werden.
B) Die 500 EUR die Ihre Freundin für die Ausbildung zahlt, kann sie nur in ihrer eigenen Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Diese werden dann im ersten Jahr in dem sie etwas verdient als Verlustvortrag abgezogen. Wenn die 150 EUR für einen Minijob sind, dann braucht sie diese auch nicht von den 500 EUR abziehen.
wugang
Beiträge: 2
Registriert: 20. Feb 2018, 11:51

Re: Unterstützung der Partnerin Unterhalt+Ausbildung

Beitrag von wugang »

Vielen Dank schoneinmal.

Muss ich dann selber ausrechnen, wieviel Geld jeder (ich, Vater) von uns an sie zahlt und das gewichten?
Angenommen ich komme auf 10.000 und er auf 4000, dann sind es 14.000, also zahle ich 10/14 = 71%, kann also auch 0.71*8.820€ = 6.262€ Euro anrechnen?

Und dann mache ich in meiner Steuererklärung diese Rechnung... Inwiefern wird sichergestellt dass das mit der Steuererklärung von dem Vater zusammenpasst?
Würde mich nicht wundern, wenn er die vollen 4000 anrechnet, ohne so richtig von meinem Beitrag zu wissen...

Vielen Dank nochmals.
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Unterstützung der Partnerin Unterhalt+Ausbildung

Beitrag von SteuerHeinz »

Es wird die Steueridentifikationsnummer der Unterstützten Person in dem Formular erfasst. Da gibt es dann sicherlich eine Querprüfung ob die ID in noch anderen Erklärungen erfasst wurde.
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