Kosten von der Partnerin + KV absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
thomasw.78
Beiträge: 1
Registriert: 16. Feb 2018, 07:56

Kosten von der Partnerin + KV absetzen

Beitrag von thomasw.78 »

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier im Forum und hab eine Frage bezüglich Absetzbarkeit von Kosten meiner Freundin.
Wir wohnen seit April 2017 zusammen, sind aber nicht verheiratet. Durch meinen Verdienst steht meiner Freundin keine Unterstützung vom Amt nach SGBII mehr zu.
Sie lebt also auf meine Kosten mit. Kann ich denn diese Kosten absetzen? Weiterhin haben wir eine gemeinsame Tochter, bei der ich eigentlich unterhaltspflichtig bin, da sie mit im Haushalt lebt, lebt sie natürlich auch auf unsere/meine Kosten mit, was selbstverständlich ist. Weiterhin hat meine Freundin einen Sohn aus einer anderen Beziehung, für den sie zwar monatlich Unterhalt bekommt, aber das Geld auch nicht zum Leben reicht, sprich er wird auch noch mit finanziert. Ist davon etwas absetzbar weil in diesem Sinnen gibt es ja keine Belege, sondern nur ein Negativ-Bescheid vom Jobcenter.
Weiterhin muss meine Freundin für 2017 Krankenkassenbeträge von ca. 1.500 Euro noch nachzahlen, welche ich RÜCKWIRKEND übernehme, sprich die Rechnung ist aus 2018, zählt aber für 2017. Kann ich diese denn auch in der Steuererklärung für 2017 geltend machen?
Wo müsste ich das ganze denn inder Steuererklärung denn eintragen?
Ich weiss, das sind Fragen über Fragen einmal, aber die Situation ist neu für mich und überfordert mich daher etwas in der Steuererklärung.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kosten von der Partnerin + KV absetzen

Beitrag von muemmel »

Sie lebt also auf meine Kosten mit. Kann ich denn diese Kosten absetzen? Ja, und zwar in der Anlage Unterhalt (nicht zu verwechseln mit der Anlage U). Kindesunterhalt ist hingegen nicht absetzbar. Die Höhe des Unterhaltes wird monatlich mit dem gezwölftelten Grundfreibetrag angegeben, d. h., für 2017 mit 735 Euro pro Monat und für 9 Monaten dann mit 6.615 Euro.
Kann ich diese denn auch in der Steuererklärung für 2017 geltend machen? Ja. Wie man in der Anlage Unterhalt sieht, geht es um die jeweiligen "Unterstützungszeiträume", d. h., hier dann um 2017.
Antworten