Wenn ich als alleiniger Geschäftsführer einer UG eine UG auflöse entstehen Kosten (Notarkosten und beim zuständigen Gericht). Darüber hinaus bekomme ich ja auch das eingelegte Gründungskapital nicht zurück.
Kann ich diese Kosten in der persönlichen Steuererklärung geltend machen und wenn ja als was?
Verluste aus selbstständiger Arbeit (2017 Geschäftsbetrieb eingestellt)
Re: Verluste aus selbstständiger Arbeit (2017 Geschäftsbetrieb eingestellt)
Da eingelegte Gründungskapital erhalten Sie zurück, sofern es nicht für Aufwendungen der UG verbraucht wurde.
Die Auflösung einer UG stellt eine Veräußerung nach §17EStG dar. Entweder Gewinn oder Verlust.
Zurückerhaltenes Gesellschafterkapital x 60%
- Gründungskosten und Auflösungskosten x 60%
= Gewinn/Verlust
- Freibetrag (nur bei Gewinn)
= steuerlicher Ansatz
Die Auflösung einer UG stellt eine Veräußerung nach §17EStG dar. Entweder Gewinn oder Verlust.
Zurückerhaltenes Gesellschafterkapital x 60%
- Gründungskosten und Auflösungskosten x 60%
= Gewinn/Verlust
- Freibetrag (nur bei Gewinn)
= steuerlicher Ansatz