Hallo,
ich habe zwei Frage bezüglich Abmahnkosten und Vertragsstrafe.
Kann ich diese auch als "Privatmann" von der Steuer absetzen oder nur dann, wenn ich z.B. ein Gewerbe hat?
Werden diese Ausgaben dann unter Werbungskosten oder unter außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung !!
Herzliche Grüße und ein erholsames Wochenende