Hallo liebes Forum,
folgende Situation:
Ehefrau lebt mit Tochter (Stiefkind zum Ehemann) im Jahr 2017 im außereuropäischen Ausland (12 Monate)
Ehemann (Wohnsitz Deutschland, unbeschränkte Steuerpflicht) leistet Unterstützungsleistungen
Fakten:
Finanzamt erkennt eine außergewöhnliche Belastung/ Unterstützung bedürftiger Personen nur für die Ehefrau an
=> Abzugsbetrag max. 8.820,00 € (gem. Ländereinteilung allerdings in diesem Fall nur 2/4 = 4.410,00 €)
Fragen:
Für das Stiefkind ergibt sich ein theoretischer Freibetrag von 3.678,00 € (2/4 vom vollen Freibetrag gem. Ländereinteilung)
2.358,00 € (KFB) + 1.320,00 € (EFB)
Laut Finanzamt besteht für das Stiefkind kein Anspruch auf den Freibetrag.
Ist das richtig bzw. kann sich der Ehemann diesen Freibetrag übertragen lassen (Anlage K).
Fall kein Anspruch auf Freibetrag besteht, kann für das Stiefkind ebenfalls "Unterstützung bedürftiger Personen" angesetzt werden?
Besten Dank im voraus
Viele Grüße
Frank