Doppelte Haushaltsführung bei Umzug des Erstwohnsitzes
Doppelte Haushaltsführung bei Umzug des Erstwohnsitzes
Guten Tag!
Ich hoffe, mir kann jemand bei folgendem Fall weiterhelfen, sei es direkt mit der Antwort oder guten Quellen.
Vielen Dank im Voraus!
Pärchen A und B (nicht verheiratet) wohnen gemeinsam in KL (gemeinsamer Erstwohnsitz). Im Jahr 2006 nimmt B berufsbedingt eine Zweitwohnung in F (ca. 120km von KL entfernt). Seit dem macht er erfolgreich doppelte Haushaltsführung geltend und setzt die Kosten für seine Wohnung in F und Wochenendheimfahrten ab.
2010 bekommt A ein Jobangebot in BN (220 km von KL, 130 km von F) und plant jetzt den Umzug nach BN.
A und B würden gerne die Kosten für eine der beiden Wohnungen (in F und BN) weiterhin absetzen können (unabhängig davon ob das A oder B tun würde). Ist das rechtlich möglich? Wenn ja, was muss beachtet werden, um den Anspruch stichhaltig belegen zu können? (Wohnsitzmeldung, dokumentierte Beteiligung an Mietzahlungen ....)
Ich hoffe, mir kann jemand bei folgendem Fall weiterhelfen, sei es direkt mit der Antwort oder guten Quellen.
Vielen Dank im Voraus!
Pärchen A und B (nicht verheiratet) wohnen gemeinsam in KL (gemeinsamer Erstwohnsitz). Im Jahr 2006 nimmt B berufsbedingt eine Zweitwohnung in F (ca. 120km von KL entfernt). Seit dem macht er erfolgreich doppelte Haushaltsführung geltend und setzt die Kosten für seine Wohnung in F und Wochenendheimfahrten ab.
2010 bekommt A ein Jobangebot in BN (220 km von KL, 130 km von F) und plant jetzt den Umzug nach BN.
A und B würden gerne die Kosten für eine der beiden Wohnungen (in F und BN) weiterhin absetzen können (unabhängig davon ob das A oder B tun würde). Ist das rechtlich möglich? Wenn ja, was muss beachtet werden, um den Anspruch stichhaltig belegen zu können? (Wohnsitzmeldung, dokumentierte Beteiligung an Mietzahlungen ....)
-
- Beiträge: 131
- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Umzug des Erstwohnsitzes
verstehe ich die Schilderung des Sachverhaltes richtig?
Du willst eine doppelte Haushaltsführung geltend machen für eine Wohnung, die du aus beruflichen Gründen garnicht mehr beibehalten willst?
Du willst eine doppelte Haushaltsführung geltend machen für eine Wohnung, die du aus beruflichen Gründen garnicht mehr beibehalten willst?
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Umzug des Erstwohnsitzes
Hallo SiegesRitter,
danke für die Nachfrage.
Da habe ich mich offensichtlich nicht klar genug ausgedrückt. Beide Wohnungen (in BN und F) sind wirklich aus beruflichen Gründen zu Stande gekommen. Die Wohnung in KL soll nicht bestehen bleiben.
Macht das die Situation klarer?
danke für die Nachfrage.
Da habe ich mich offensichtlich nicht klar genug ausgedrückt. Beide Wohnungen (in BN und F) sind wirklich aus beruflichen Gründen zu Stande gekommen. Die Wohnung in KL soll nicht bestehen bleiben.
Macht das die Situation klarer?
-
- Beiträge: 131
- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Umzug des Erstwohnsitzes
Also seit ihr zusammen nach BN gezogen, oder?
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Umzug des Erstwohnsitzes
Ja, sind wir zwar noch nicht, aber werden es.
-
- Beiträge: 131
- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Umzug des Erstwohnsitzes
Also, ich geb mal folgenden Komentar dazu ab. Hoffe, dass ich jetzt alles richtig sortiert habe.
A = Mann; Leitender Angestellter in F
B = Frau; Angestellte
Sachverhalt:
A und B leben im Jahr 2009 in KL; A bekommt Jobangebot in F und begründet daher dort einen zweiten Wohnsitz (Doppelte Haushaltsführung von KL - F ). Im März erhält A die Möglichkeit eine weitere Außenstelle der Firma in BN zu wechseln. Beide beschießen von KL nach BN zu ziehen. A wird jedoch auch weiterhin in F tätig sein und seinen Zweitwohnsitz dort behalten.
Lösung:
Bis März:
A macht weiterhin seine Doppelte Haushaltsführung für KL - F geltend.
Ab April:
A und B machen (beide müssen Verkürzung zur Arbeit von mind. 1 Std./je Arbeitstag haben) Umzugskosten, sowie die Umzugskostenpauschale (feste Jahreswerte, die man für sonstige Umzugskosten pauschal eintragen kann) für Umzug nach BN geltend.
A pendelt nun zwischen BN und F weiter und macht hierfür die Doppelte Haushaltsführung entsprechend geltend.
Wie du also siehst, musst du dies entsprechend nach der Wohnsitzverlagerung aufteilen.
Kommst du damit klar?
A = Mann; Leitender Angestellter in F
B = Frau; Angestellte
Sachverhalt:
A und B leben im Jahr 2009 in KL; A bekommt Jobangebot in F und begründet daher dort einen zweiten Wohnsitz (Doppelte Haushaltsführung von KL - F ). Im März erhält A die Möglichkeit eine weitere Außenstelle der Firma in BN zu wechseln. Beide beschießen von KL nach BN zu ziehen. A wird jedoch auch weiterhin in F tätig sein und seinen Zweitwohnsitz dort behalten.
Lösung:
Bis März:
A macht weiterhin seine Doppelte Haushaltsführung für KL - F geltend.
Ab April:
A und B machen (beide müssen Verkürzung zur Arbeit von mind. 1 Std./je Arbeitstag haben) Umzugskosten, sowie die Umzugskostenpauschale (feste Jahreswerte, die man für sonstige Umzugskosten pauschal eintragen kann) für Umzug nach BN geltend.
A pendelt nun zwischen BN und F weiter und macht hierfür die Doppelte Haushaltsführung entsprechend geltend.
Wie du also siehst, musst du dies entsprechend nach der Wohnsitzverlagerung aufteilen.
Kommst du damit klar?
Zuletzt geändert von SiegesRitter am 29. Apr 2010, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Doppelte Haushaltsführung bei Umzug des Erstwohnsitzes
Hallo SiegesRitter,
danke für die Hilfe!
Leider stimmt das Szenario nicht. Zum einen sind wir nicht verheiratet zum anderen ist das Jobangebot in BN in deinem Szenario für B. (In meinem ersten Eintrag war es umgekehrt.)
D.h. A arbeitet in F und B wechselt mit der Arbeit von KL nach BN. (Beide sind und bleiben Angestellte.)
Was ist mit "beide müssen Verkürzung zur Arbeit von mind. 1 Std./je Arbeitstag haben" gemeint? Der Umzug von KL nach BN macht die Strecke für A vom Erst- zum Zweitwohnsitz noch länger. Vermutlich lag das aber am Missverständis für wen das Jobangebot aus BN war, oder?
danke für die Hilfe!
Leider stimmt das Szenario nicht. Zum einen sind wir nicht verheiratet zum anderen ist das Jobangebot in BN in deinem Szenario für B. (In meinem ersten Eintrag war es umgekehrt.)
D.h. A arbeitet in F und B wechselt mit der Arbeit von KL nach BN. (Beide sind und bleiben Angestellte.)
Was ist mit "beide müssen Verkürzung zur Arbeit von mind. 1 Std./je Arbeitstag haben" gemeint? Der Umzug von KL nach BN macht die Strecke für A vom Erst- zum Zweitwohnsitz noch länger. Vermutlich lag das aber am Missverständis für wen das Jobangebot aus BN war, oder?