Kinderwunschbehandlung im Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Geizhals
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Registriert: 29. Nov 2017, 16:48

Kinderwunschbehandlung im Ausland

Beitrag von Geizhals »

ich habe eine Kinderwunschbehandlung im Ausland durchgeführt (Leihmutterschaft). Die Versuche mit eigenen Genen waren nicht erfolgreich.
Daraufhin haben wir die weitere Behandlung beendet.
Nun bekomme ich eine Ablehnung der außergewöhnlichen Belastung mit der Begründung daß dies gegen das Embryonenschutzgesetz und eine Berufsverordnung von Ärzten verstößt.
Lohnt es sich ein Widerspruch einzulegen da ja die Behandlung nicht erfolgreich war die vetraglichen Kosten jedoch angefallen sind oder gilt die ursprüngliche Intention des Vertrages wonach eben Leihmutterschaft gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz verstößt.
Insgesamt waren wir drei mal vor Ort.
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