Kieferorthopädische Behandlung absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Milena
Beiträge: 1
Registriert: 23. Apr 2010, 18:46

Kieferorthopädische Behandlung absetzbar?

Beitrag von Milena »

Hallo,


ich bin zurzeit noch Auszubildende und lernen nun im Sommer aus.

Ich habe mich für eine Kieferorthopädische Behandlung entschieden und zahle für diese 100 € im Monat.

Damals wurde mir die Behandlung aus welchen Gründen auch immer, nicht von der Krankenkasse übernommen.

Nun hat mein Kieferorthopäde auch festgestellt, dass die Behandlung aus gesundheitlicher Sicht notwendig wäre.

Meine Frage:

Kann ich die Rechnung, welche ich jedes Quartal erhalte von der Steuer absetzen?

Bei mir ist es kompliziert, da ich die erste Hälfte des Jahres 2010 noch Auszubildende bin und die andere Hälfte Angstellte.


Grüße
Milena
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Kieferorthopädische Behandlung absetzbar?

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Milena,

ja, bei den Kieferorthopädie-Kosten handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen.

Ist das nun gut?
Naja, im Prinzip schon. Aber leider ist es so, dass es eine sogenannte zumutbare Eigenbelastungsgrenze gibt. Diese bestimmt sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte
-also sämtliche Einnahmen ./. Ausgaben (Werbungskosten) x z.B.

Bruttoarbeitslohn Ausbildung bis 30.06.10 = 10.000 €
Bruttoarbeitslohn Angestllung 01.07.-31.12. = 30.000 €
Summe Einnahmen = 40.000 €
- Werbungskosten:
a) Fahrten zur Arbeitstelle (einfache Entfernung) 50 km x 0,30 € x 230 Arbeitstage = 3.450 €
b) sonstige Werbungskosten 550 €

= Einkünfte bei Arbeitslohn 36.000 €

Zinseinnahmen: 15.000 €
- Werbungskostenpauschbetrag 801 €
= Einkünfte Kapitalerträge 14.199 €

Summe der Einkünfte sowie in Einem Gesamtbetrag der Einkünfte = 50.199 €

Außergewöhnliche Belastungen:

Praxisgebühr 4 x 10 € = 40€
Kieferorthopäde: 100 € x 12 Monate = 1.200 €
Brille: 500 €
Medikamente: 50 €
Summe Krankheitskosten: 1790 €
zumutbare Eigenbelastung, Gesamtbetrag der Einkünfte <51.130€; ledig, kinderlos = 6 %

Summe Krankheitskosten 1790 €
- zumutbare Eigenbelastung 50.199 € x 6 % = 3.012 €

Folge: Die Krankheitskosten wirken sich steuerlich nicht aus, da sein Gesamtbetrag der Einkünfte sehr hoch ist und somit eine hohe zumutbare Eigenbelastung vorliegt.

Hilft dir das Beispiel?
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