Betreuungsunterhalt für Kindsmutter nicht anerkannt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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citpanys
Beiträge: 1
Registriert: 15. Okt 2017, 17:41

Betreuungsunterhalt für Kindsmutter nicht anerkannt

Beitrag von citpanys »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe ein Problem.

Ich habe kürzlich meine Steuererklärung für die Jahre 2014-2016 eingereicht und nun am Freitag Antwort bekommen.

Zu meinem Erschrecken wurden mir die außergewöhnlichen Belastungen durch Betreuungsunterhalt nicht anerkannt.

Details:

Kind geboren 2014
Bin nicht mit Kindsmutter verheiratet, wir wohnen nicht zusammen.
Ich wurde Mitte 2014 vom Jobcenter aufgefordert, Betreuungsunterhalt zu leisten.
Kindsmutter bezieht Hartz 4, welches natürlich um den Betreuungsunterhalt gekürzt wurde.

Die Begründung im Steuerbescheid ist quasi nicht vorhanden, nur der Satz "Ihre Unterhaltsleistungen wurden aufgrund der Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person nicht berücksichtigt".

Ich habe in den Steuererklärungen die Anlage Unterhalt ausgefüllt und konnte nur keine genauen Einkünfte bei der unterhaltsberechtigten angeben, da ich nicht weiß, wieviel sie vom Jobcenter bekommt. Allerdings bezieht sie nur Hartz 4 (und eben Kindergeld sowie Unterhalt, aber das wird ja mit Hartz 4 verrechnet). Die Berechnung meiner Unterhaltsverpflichtung vom zuständigen Jobcenter habe ich der Steuererklärung von 2014 beigefügt.

Hab ich da jetzt was grundlegend falsch verstanden und habe tatsächlich kein Recht auf Absetzung des Betreuungsunterhalts oder ist da ein Fehler passiert?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
HubbaBubba
Beiträge: 1
Registriert: 18. Feb 2018, 03:26

Re: Betreuungsunterhalt für Kindsmutter nicht anerkannt

Beitrag von HubbaBubba »

Hi,

ich bin bei meiner Recherche zum Unterhalt für die Kindesmutter auf deinen Beitrag gestoßen, ich befinde mich als Vater eines unehelichen Kindes in exakt derselben Situation, mit Ausnahme des Zeitraums, der ist bei mir das Jahr 2017. Als Nachweis für die Bedürftigkeit für das Finanzamt wäre ich jetzt auch davon ausgegangen, dass hier die Forderung des Jobcenters ausreichend ist, bis ich auf deinen Post gestoßen bin.

Konntest du deinen Sachverhalt mittlerweile klären? Es würde mich echt interessieren, wie das bei dir ausgegangen ist. Falls nicht, wäre der nächste Schritt, den ich empfehlen und dann auch für mich selbst so durchsetzen würde, den wechselseitig bestehenden Auskunftsanspruch des Einkommens beider Parteien zu gebrauchen, um das Einkommen der Kindsmutter in Erfahrung zu bringen und dann wiederum dem Finanzamt nachweisen zu können. Relativ verständlich fand ich das hier erklärt: https://www.unterhaltsrechner.de/glossary/auskunft/

Der Betreuungsunterhalt ist definitiv bis zu fast 9000€ absetzbar, die Herausforderung scheint lediglich der Nachweis der Bedürftigkeit der empfangenden Person zu sein.

Schöne Grüße!
H-Milch
Beiträge: 2
Registriert: 9. Mär 2018, 07:14

Re: Betreuungsunterhalt für Kindsmutter nicht anerkannt

Beitrag von H-Milch »

Hallo,

Ich setze mich zur Zeit auch mit dem Thema auseinander und müsste für das Jahr 2017 meinen Steuerbescheid bald bekommen. Dann wird sich auch bei mir zeigen wie das Finanzamt das beurteilt.

Eine weitere Frage habe ich jedoch:

In meinem Fall war die Kindesmutter in den Jahren 1015 und 2016 noch unter 25 Jahre. Ein bekannter Steuerberater sagte mir, ich könne bei einer unter 25jährigen nicht ehelichen Mutter keinen Unterhalt geltend machen. Wir leben jedoch zusammen und ich bezahle alles für Sie und Kind, sie hat kein Einkommen.
Ist diese Info falsch? Kann man so etwas noch rückwirkend einreichen?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Betreuungsunterhalt für Kindsmutter nicht anerkannt

Beitrag von schlauelia »

falsch! Als Kindesvater können Sie rst für ein Kind über 25 Jahre ggf. Unterhalt ansetzen, aber nicht für ein Kleinkind, für das die Mutter Kindergeld bekommt - Ihnen wird ein halber KinderFB angerechnet, der sich nur bei sehr hohem Einkommen auswirkt ( Gegenrechnung 50% des Kindergeldanspruches!).
H-Milch
Beiträge: 2
Registriert: 9. Mär 2018, 07:14

Re: Betreuungsunterhalt für Kindsmutter nicht anerkannt

Beitrag von H-Milch »

Hallo! Schnelle Antwort, Danke!!

Ich habe mich vermutlich falsch ausgedrückt.
Es geht um die Mutter meines Kindes. Also meine Partnerin. Wir sind nicht verheiratet. Sie ist eigentlich Studentin, kann momentan aufgrund unseres Kindes jedoch nicht studieren und ist beurlaubt. Aus diesem Grund bekommt Sie kein Bafög. Von Amtsseite her gibt es auch nichts da dieses sagt, dass ich genug verdiene.
Somit habe nur ich ein Einkommen.
Meine Freundin ist jedoch erst 2017 25 Jahre alt geworden, unsere Tochter in 2015 geboren.
Mein Steuerberater sagte mir ich könne für meine Partnerin keinen Unterhalt steuerlich für die Jahre 2015 und 2016 geltend machen, da meine Partnerin zu diesem Zeitpunkt keine 25 Jahre alt war und sie selber noch Kindergeld bezogen hat.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Betreuungsunterhalt für Kindsmutter nicht anerkannt

Beitrag von muemmel »

da meine Partnerin zu diesem Zeitpunkt keine 25 Jahre alt war und sie selber noch Kindergeld bezogen hat. Warum sollte es da KG geben? Das gibt es nur in der Mutterschutzfrist, danach nicht mehr, wenn man vom Studium beurlaubt ist. Siehe hier: https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php
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