Wann sollte ich die Ausgaben eines Immobilienkaufs einreichen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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toms
Beiträge: 1
Registriert: 29. Aug 2017, 16:57

Wann sollte ich die Ausgaben eines Immobilienkaufs einreichen?

Beitrag von toms »

Hallo,
ich habe 2016 einen Kaufvertrag für eine sich im Bau befindliche Immobilie unterschrieben, die Ende 2017 fertig gestellt und dann von mir vermietet wird. Während der gesamten Bauphase enstehen für mich Kosten. Gebe ich diese für das Jahr des jeweiligen Rechnungsdatums bei der Steuer an, oder gesammelt für 2017 für die fertige Immobilie? Konkret geht es z.b. um Gebühren für
- Notar
- Rechtsanwalt zur Vertragsprüfung
- Bauingenieur zur Baubeschreibungs-Prüfung
- Grundsteuer
- Kaufraten
die in 2016 angefallen sind.

Vielen Dank
Tom
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Wann sollte ich die Ausgaben eines Immobilienkaufs einreichen?

Beitrag von schlauelia »

fast alle Ausgaben gehören zu den Anschaffungskosten und fließen in die Bemessungsgrundlage für die AfA ab Fertigstellung/Vermietung an.

Ausnahme : Zinsen an die Bank, evtl. Grundsteuer, die eigentlich erst ab Fertigstellung zu zahlen ist - wird verwechselt mit Grunderwerbsteuer? Diese gehört zu den AK.

Tipp: steuerliche Beratung für ESt 2016 und 2017, 2018 bis Vermietung läuft und AFA feststeht.

Lia
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