Hallo,
wie viele Jahre kann man bei rückwirkender Feststellung eines Grad der Behinderung (also z.B. 2010 GdB von 50% ab 1.1.2005) den Pauschbetrag dafür bei der Einkommensteuer noch rückwirkend geltend machen?
Danke,
Ela
Behinderten-Pauschale
Re: Behinderten-Pauschale
Hallo Ela,
von 2006 an kannst Du rückwirkend den Pauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen.
von 2006 an kannst Du rückwirkend den Pauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen.
Re: Behinderten-Pauschale
Hallo Ela.
der Ausweis für meinen Sohn wurde rückwirkend von Geburt - ausgestellt.
In Berliner Finanzämtern wurde mir gesagt, nach 5 Jahren verjährt, also 5 Jahre rückwirkend konne ich meine Steuererklärungen nachberechnen lassen.
In Hamburg wurde mir wiederrum gesagt, rückwirkend ab Geburt auch auf die Steuererklärungen, sprich 9 Jahre.
Bis 2005 rückwirkend wurde schon mal in Hamburg berechned, bei dem Rest sind sie wohl noch dran, immerhin habe ich noch keine "Absage" erhalten.
MfG
der Ausweis für meinen Sohn wurde rückwirkend von Geburt - ausgestellt.
In Berliner Finanzämtern wurde mir gesagt, nach 5 Jahren verjährt, also 5 Jahre rückwirkend konne ich meine Steuererklärungen nachberechnen lassen.
In Hamburg wurde mir wiederrum gesagt, rückwirkend ab Geburt auch auf die Steuererklärungen, sprich 9 Jahre.
Bis 2005 rückwirkend wurde schon mal in Hamburg berechned, bei dem Rest sind sie wohl noch dran, immerhin habe ich noch keine "Absage" erhalten.
MfG
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Feststellung der Behinderung...
...ist eine neue Tatsache die eine Änderung nach § 175 AO zulässt.
Diese Änderung ist jedoch nur dann noch möglich, wenn nicht bereits die Festsetzungsverjährung für die alten Steuerbescheide eingetreten ist.
Dies kann somit je nachdem meines Wissens nach bis zu 7 Jahre sein. Dies ist natürlich davon abhängig, wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht bzw. die Steuerbescheide vom Finanzamt zugesandt worden sind und ob nur Arbeitnehmer-Einkommen oder auch Einkommen aus Selbstständigen Einkünften vorliegt.
WICHTIG:
Antrag gegenüber dem Finanzamt stellen. Einfach mal auf Risisko für die gesamte Zeit beantragen. Das Finanzamt muss dannn ermitteln und prüfen, ob dem Antrag entsprochen werden kann.
Diese Änderung ist jedoch nur dann noch möglich, wenn nicht bereits die Festsetzungsverjährung für die alten Steuerbescheide eingetreten ist.
Dies kann somit je nachdem meines Wissens nach bis zu 7 Jahre sein. Dies ist natürlich davon abhängig, wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht bzw. die Steuerbescheide vom Finanzamt zugesandt worden sind und ob nur Arbeitnehmer-Einkommen oder auch Einkommen aus Selbstständigen Einkünften vorliegt.
WICHTIG:
Antrag gegenüber dem Finanzamt stellen. Einfach mal auf Risisko für die gesamte Zeit beantragen. Das Finanzamt muss dannn ermitteln und prüfen, ob dem Antrag entsprochen werden kann.
Re: Behinderten-Pauschale
Hallo.
wie in meinem anderen Beitrag geschrieben:
Wurde ohne Diskusion, für mein Kind rückwirkend für 10 Jahre,
ab 1999 beide Pauschbeträge angerechnet. (Finanzämter in Berlin und Hamburg)
Ich habe die jeweiligen Steuererklärungen immer pünktlich im jeweils darauf folgenden Jahr abgegeben.
Insofern also ab dem Jahr 2000 und folgende.
zur Info: ich bin Arbeitnehmer.
Grüße
wie in meinem anderen Beitrag geschrieben:
Wurde ohne Diskusion, für mein Kind rückwirkend für 10 Jahre,
ab 1999 beide Pauschbeträge angerechnet. (Finanzämter in Berlin und Hamburg)
Ich habe die jeweiligen Steuererklärungen immer pünktlich im jeweils darauf folgenden Jahr abgegeben.
Insofern also ab dem Jahr 2000 und folgende.
zur Info: ich bin Arbeitnehmer.
Grüße