Liebe Community,
ich bin gerade etwas hilflos: Bereits seit 2011 habe ich eine kleine GbR mit keinen 2000€ Gewinn im Jahr. Brav wie ich bin, habe ich ich immer eine Steuererklärung gemacht. Da ich seit 2010 studiert habe, kam natürlich nie etwas bei dem Steuerbescheid raus. War immer nur ein, ich "muss" es ja machen. Mein erstes Studium auf Staatsexamen habe ich 2013 beendet. Darauf aufbauend habe ich noch einen Master absolviert bis 31.03.2015.
Nun habe ich gelesen, dass man rückwirkend das Studium (Studiengebühren etc.) absetzen kann. Diese habe ich in meinen Steuererklärungen unwissentlich nie gemacht. Geht das noch rückwirkend, obwohl bereits die Steuererklärungen gemacht wurden? Wenn ja, bis wann rückwirkend? Wie läuft das ganz grob ab?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
Sebastian
Studium rückwirkend absetzen
Re: Studium rückwirkend absetzen
Geht das noch rückwirkend, obwohl bereits die Steuererklärungen gemacht wurden? Nö. Rechtskräftige Steuerbescheide werden bloß noch zu Ihren Ungunsten geändert, zu Ihren Gunsten hingegen nicht.
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Re: Studium rückwirkend absetzen
Vielen Dank für die Antwort! Viele Grüße Sebastian
Re: Studium rückwirkend absetzen
Haben Sie eigentlich eine Erklärung für 2015 gemacht? Vermutlich waren Sie ja, wegen des Studienendes, nur einen Teil des Jahres Arbeitnehmer - da kriegt man immer was zurück...
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Re: Studium rückwirkend absetzen
Ja, 2015 habe ich eine Erklärung gemacht. Kam auch bisschen was zurück