Fragen zu abweichendem Wohnsitz und aussergewöhnlichen Belastungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steubli
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Registriert: 21. Mär 2017, 22:09

Fragen zu abweichendem Wohnsitz und aussergewöhnlichen Belastungen

Beitrag von Steubli »

Guten Abend,
ich helfe einem Verwandten bei der Steuererklärung. Folgende Situation:
Die Ehefrau - schwer krank - ist in eigener Entscheidung in ein 1 ZKB betreutes Wohnen einer Senioren-und Pflegeeinrichtung umgezogen (aber Mietvertrag - keine direkte Pflegeunterbringung- da z.Zt. noch mit Unterstützung Selbstversorgung möglich)
Der Ehemann wohnt weiter in der bisherigen Wohnung - und kümmert sich täglich um seine Frau -Besorgungen, Einkaufsfahrten, Fahrten zu Ärzten usw. handwerkliche Arbeiten in der Wohnung usw.-es wird keine Scheidung angestrebt..

1.) Frage zur Erklärung für 2016 - muss der in 2017 abweichende Wohnsitz angegeben werden, selbst wenn eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt wird..?
2.) Die aussergewöhnlichen Belastungen gehen durch Heilmittel, und spezielle Behandlungsmethoden (keine Kassenzahlung möglich) auf ca. 2.500 E,- ...Dazu kämen in 2016 aufgewendete und jetzt aktuell in 2017 der Kasse eingereichte Kosten für Rezeptzuzahlungen, Krankenhausaufenthalt-Eigentanteil usw. Es wird eine Prüfung der Zuzahlungsgrenze durchgeführt, die zu einer Erstattung oder Zuzahlungsbefreiung führen kann aber noch nicht feststeht...Abwarten mit der Erklärung bis das geklärt ist, oder die eingereichten Summen in der Zeile 66 hinzuaddieren - rechtes Feld freilassen und gegebenenfalls Erstattung in der nächsten Steuererklärung für 2017 dann eintragen....
3.) Zählen Umzugskosten zu den äussergewöhnlichen Belastungen, bzw. wie sieht es mit den Einrichtungskosten von teilweise durch spezielle Regalsysteme tiefer gebauten bzw. der Behinderung angepassten Einrichtungsmöbel - im Zimmer bzw. Bad aus? Ist sowas überhaupt absetzbar oder nicht.

Vielen Dank für eine Antwort....
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