Hallo liebe Profis,
ich war von 07/16 bis 09/16 arbeitslos gemeldet und habe für die Monate 08/16 und 09/16 ALG2 bezogen. Für den Monat Juli war ich auf Grund des Zuflussprinzips nicht Bezugsberechtigt.
Da ich in den anderen Monaten sehr gut verdient habe stellt sich mir die Frage ob es möglich ist das zu versteuernde Einkommen durch eine außergewöhnliche Belastung auf Grund der Arbeitslosigkeit (sowohl bei Leistungsbezug als auch für den Monat ohne Leistungsbezüge) zu mindern.
Haben Sie Erfahrungen zu diesem Thema? Werbungskosten werden ich für diese Zeit definitiv geltend machen.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße!
Teilweise Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
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Re: Teilweise Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
Frage völlig unverständlich und wohl in Unkenntnis des Steuerrechts gestellt! ALG II ist keine a.o. Belastung - Sie haben doch Geld erhalten, das nicht in die Erklärung gehört - normalerweise bekommt man erst ALG I
Lia
Lia
Re: Teilweise Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
Das zu versteuernde Einkommen wird für den Zeitraum eines Jahres festgestellt und besteuert.
Grob dargestellt ergibt es sich durch die tatsächlichen steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich der zugehörigen tatsächlichen Werbungskosten und abzüglich der tatsächlichen Sonderausgaben.
Außergewöhnliche Belastung sind Ausgaben. Welche Ausgaben sind bei Ihnen zwangsläufig entstanden, die außergewöhnlich sind?
§33 EStG
Abs.1: "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung),..."
Grob dargestellt ergibt es sich durch die tatsächlichen steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich der zugehörigen tatsächlichen Werbungskosten und abzüglich der tatsächlichen Sonderausgaben.
Außergewöhnliche Belastung sind Ausgaben. Welche Ausgaben sind bei Ihnen zwangsläufig entstanden, die außergewöhnlich sind?
§33 EStG
Abs.1: "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung),..."
Re: Teilweise Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
Ich glaube, er moechte wissen, ob er infolge der Phase ohne Arbeit Steuern zurueckerhaelt. Und das ist ueblicherweise der Fall, zumal Alg 2, wie schon erwaehnt, in der Steuererklaerung nicht angegeben werden muss. Das hat aber nichts mit aussergewoehnlichen Belastungen zu tun, sondern nur damit, dass der TE, auf das Jahr bezogen, zu hoch besteuert wurde.