Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Hallo Leute,
Seit Tagen beschäftigt mich das Thema Unterhalt bei meiner Steuererklärung 2015. Ich habe hierbei Probleme beim ausfüllen der Anlage Unterhalt in Elster-Online:
Ich wohne mit meiner Freundin seit Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft im selben Haushalt.
Ich bin festangestellt und verdiene ca. 2200€ Netto/monatlich.
Sie war in 2015 (ist es immer noch) Studentin, erhielt Bafög im vollen Satz (650€, wobei 50% als Darlehen) und einmal außerordentlichen Bafög Zuschuss für ein Auslandssemester iHv 1000€ im Oktober. Als Werkstudent hat sie in 2015 2800€ netto verdient. Somit sind es im Monat 650€ Bafög und 240€ Werkstudenten Gehalt.
Die Höchstgrenze liegt ja bei 8.652 Euro. Einkommen/Einkünfte müssen ja abgezogen werden. sie kann Ihr Jahreseinkommen um circa 5000€ mindern (Unterhalt, Ausbildung etc.).
Fällt Sie überhaupt mit ihren Einnahmen in die Kategorie "bedürftig" oder kann ich den Aufwand ganz sparen?!
Wenn ich ihre Einkünfte von der Höchstgrenze abziehe, berücksichtige ich nur die 50% vom Bafög, da der andere Teil ja ein Darlehen ist.
Wenn ich sie wirklich in der Anlage Unterhalt aufnehmen kann wie sieht den genau die Berechnung mitsamt den Pauschalen (624€ Grenze etc.) aus!? Ihre Auflistung der Einkünfte und Aufwendungen kann ich nachweisen.
Elster- online gibt auch immer eine Fehlermeldung nach der Berechnung aus, da sie nicht in "erster Linie" bedürftig ist. Allerdings wüsste ich nicht, wie ich sie im Freifeld nennen soll. Hier wird wohl der Eintrag "Vater/Tochter etc." erwartet. Partnerin oder eheähnliche Gemeinschaft wird verwehrt. In der Wohnung Unterhaltsbedürftige Personen somit "1", oder "2"?
Vorab vielen Dank!!
LG
Sascha
Seit Tagen beschäftigt mich das Thema Unterhalt bei meiner Steuererklärung 2015. Ich habe hierbei Probleme beim ausfüllen der Anlage Unterhalt in Elster-Online:
Ich wohne mit meiner Freundin seit Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft im selben Haushalt.
Ich bin festangestellt und verdiene ca. 2200€ Netto/monatlich.
Sie war in 2015 (ist es immer noch) Studentin, erhielt Bafög im vollen Satz (650€, wobei 50% als Darlehen) und einmal außerordentlichen Bafög Zuschuss für ein Auslandssemester iHv 1000€ im Oktober. Als Werkstudent hat sie in 2015 2800€ netto verdient. Somit sind es im Monat 650€ Bafög und 240€ Werkstudenten Gehalt.
Die Höchstgrenze liegt ja bei 8.652 Euro. Einkommen/Einkünfte müssen ja abgezogen werden. sie kann Ihr Jahreseinkommen um circa 5000€ mindern (Unterhalt, Ausbildung etc.).
Fällt Sie überhaupt mit ihren Einnahmen in die Kategorie "bedürftig" oder kann ich den Aufwand ganz sparen?!
Wenn ich ihre Einkünfte von der Höchstgrenze abziehe, berücksichtige ich nur die 50% vom Bafög, da der andere Teil ja ein Darlehen ist.
Wenn ich sie wirklich in der Anlage Unterhalt aufnehmen kann wie sieht den genau die Berechnung mitsamt den Pauschalen (624€ Grenze etc.) aus!? Ihre Auflistung der Einkünfte und Aufwendungen kann ich nachweisen.
Elster- online gibt auch immer eine Fehlermeldung nach der Berechnung aus, da sie nicht in "erster Linie" bedürftig ist. Allerdings wüsste ich nicht, wie ich sie im Freifeld nennen soll. Hier wird wohl der Eintrag "Vater/Tochter etc." erwartet. Partnerin oder eheähnliche Gemeinschaft wird verwehrt. In der Wohnung Unterhaltsbedürftige Personen somit "1", oder "2"?
Vorab vielen Dank!!
LG
Sascha
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Wenn ich ihre Einkünfte von der Höchstgrenze abziehe, berücksichtige ich nur die 50% vom Bafög, da der andere Teil ja ein Darlehen ist. Und da liegt halt der Fehler - es geht hier um Bedürftigkeit, und die liegt schlicht nicht vor.
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Okay, heißt das, da sie im vollen Umfang Bafög erhält, dass ich die Anlage sparen kann da sie sowieso abgelehnt wird?
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Vor der Bedürftigkeit ist die gesetzliche Unterhaltspflicht nach BGB zu prüfen. Diese liegt bei der beschriebenen Darstellung nicht vor.
Gesetzliche Unterhaltspflicht liegt grundsätzlich zwischen Kindern und Eltern vor. Bei der Freundin kann es zur vorübergehenden Unterhalspflicht führen, wenn sie Kindesmutter eines gemeinsamen Kindes ist, sonst nicht.
Gesetzliche Unterhaltspflicht liegt grundsätzlich zwischen Kindern und Eltern vor. Bei der Freundin kann es zur vorübergehenden Unterhalspflicht führen, wenn sie Kindesmutter eines gemeinsamen Kindes ist, sonst nicht.
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Okay, heißt das, da sie im vollen Umfang Bafög erhält, dass ich die Anlage sparen kann da sie sowieso abgelehnt wird? Ja.
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Ich muß mich korrigieren - offenbar wird der der Darlehensanteil des Bafögs doch nicht angerechnet. Insofern dürfte die Rechnung etwa so gehen: Anrechenbar sind 325 Euro plus 240 Euro im Monat, also insgesamt 6.780 Euro. Dazu kommt der außerordentliche Zuschuß von 1.000 Euro - macht 7780 Euro. Vermindert um die anrechnungsfreien 624 wären wir da etwa 7.100 Euro. Dem stehen die absetzbaren 8.472 Euro gegenüber (8.652 Euro ist nämlich der Wert für 2016) - folglich sollten ca. 1.400 Euro absetzbar sein.
Siehe hier: https://www.steuern.de/unterhaltszahlungen.html
Siehe hier: https://www.steuern.de/unterhaltszahlungen.html
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Ahh ok - Die Rechnung klingt plausibel. Kann ich von den 7.100 EUR nicht noch Ihre Aufwendungen/Belastungen abziehen, die Ihr Einkommen mindern? Sie mindert Ihr Einkommen ja ebenso bei der Steuererklärung.muemmel hat geschrieben:Ich muß mich korrigieren - offenbar wird der der Darlehensanteil des Bafögs doch nicht angerechnet. Insofern dürfte die Rechnung etwa so gehen: Anrechenbar sind 325 Euro plus 240 Euro im Monat, also insgesamt 6.780 Euro. Dazu kommt der außerordentliche Zuschuß von 1.000 Euro - macht 7780 Euro. Vermindert um die anrechnungsfreien 624 wären wir da etwa 7.100 Euro. Dem stehen die absetzbaren 8.472 Euro gegenüber (8.652 Euro ist nämlich der Wert für 2016) - folglich sollten ca. 1.400 Euro absetzbar sein.
Siehe hier: https://www.steuern.de/unterhaltszahlungen.html
Bezüglich dem Punkt "bedürftig". Würde das Finanzamt das in meinem Fall akzeptieren und den absetzbaren Betrag anerkennen?
Danke nochmal!
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Und wie gebe ich die Partnerin in Elster online richtig an?!
Solange ich nicht die Eltern/Kinder nenne, wird es bei der Berechnung vor dem Abschicken nicht berücksichtigt.
Solange ich nicht die Eltern/Kinder nenne, wird es bei der Berechnung vor dem Abschicken nicht berücksichtigt.
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Kann ich von den 7.100 EUR nicht noch Ihre Aufwendungen/Belastungen abziehen, die Ihr Einkommen mindern? Nö.
Und wie gebe ich die Partnerin in Elster online richtig an?! Keine Ahnung...
Und wie gebe ich die Partnerin in Elster online richtig an?! Keine Ahnung...
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Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
es muss die Möglichkeit geben "eheähnliche Lebensgemeinschaft" anzugeben - jedes Programm hat es und das muss bei elster auch möglich sein!
Lia
Lia
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
Ja sehe ich das auch. Allerdings kann ich das Beziehungsverhältnis nur in einem Freifeld in Elster-online angeben und nicht etwas anklicken das daraufhin verweist. Egal was ich da angebe, wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da es keine Verwandtschaft "in erster Linie" ist, also Eltern oder Kinder. Hat das jemand mit Elster-online durchbekommen?schlauelia hat geschrieben:es muss die Möglichkeit geben "eheähnliche Lebensgemeinschaft" anzugeben - jedes Programm hat es und das muss bei elster auch möglich sein!
Lia
Als Nachweis(e) würde ich Ihre Studienbescheinigung, Gehaltsnachweis als Werkstudent und Bafög-Bescheide einsenden. Habe ich hier noch was übersehen und reicht es aus, den Pauschalbetrag iHv 8652€ anzugeben, oder benötige ich hierzu auch Nachweise, dass ich sie mit einem gewissen Betrag unterstützt habe?
Beste Grüße
Sascha
Re: Anlage Unterhalt an Partnerin (Studentin) im selben Haushalt
reicht es aus, den Pauschalbetrag iHv 8652€ anzugeben Das genügt.