Kleine Familie

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
maxroach
Beiträge: 4
Registriert: 14. Mai 2016, 12:00

Kleine Familie

Beitrag von maxroach »

Hallo, sehr geehrter Steuerexperte,

wir sind eine kleine Familie, ich als Papa bin Alleinverdiener und sorge für den ganzen Unterhalt.
Kann ich die Unterstützung für meine Freundin (wir sind unverheiratet), Mutter des gemeinsamen Kindes in irgendeiner Weise steuerlich absetzen (evtl. als Sonderbelastungen)?
Ihre einzigen Einnahme ist momentan das Kindergeld für unsere Tochter, bei mir ist ein halber Kinderfreibetrag bei der Steuer eingetragen.
Ich zahle ihre Krankenkassenbeiträge, ihren Lebensunterhalt, die komplette Miete... und oft reicht es kaum zum Leben. Jetzt kommt evtl. noch eine Steuernachzahlung dazu, was sehr belastend wäre, es sei denn, ich kann diese Mehrausgaben, die ja meinen Verdienst massiv betreffen irgendwie einreichen.

Lieben Dank für eine Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen
Maxl
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleine Familie

Beitrag von muemmel »

Versuchen können Sie das. Es kann aber gut sein, daß das FA Ihnen dann die sogenannte "Erwerbsobliegenheit" entgegenhält, d. h., daß man seinen Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten soll, sofern man kann. Bei einem sehr jungen Kind (unter 3) dürfte es kein Problem geben.
Ganz unsteuerlich: Prüfen Sie mal Ihren Anspruch auf Sozialleistungen. Es muß nicht gleich Alg 2 sein - es kämen auch Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag in Frage.
maxroach
Beiträge: 4
Registriert: 14. Mai 2016, 12:00

Re: Kleine Familie

Beitrag von maxroach »

Hallo und danke für den Tipp,

wir liegen aber knapp über der Grenze zum Sozialleistungsanspruch. Trotzdem ist es immer sehr knapp. Unsere Tochter ist schon fast vier, meine Partnerin hat vor allem aus gesundheitlichen Gründen bisher noch keine Arbeit aufgenommen. Vielleicht hilft ja das als Argument. Ich kann die Krankenkassenbeiträge nachweisen, wie aber kann ich den Unterhaltsbedarf in Zahlen benennen? Orientiere ich mich da am ALG 2 Satz?

Danke nochmal
Maxl
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleine Familie

Beitrag von muemmel »

Orientiere ich mich da am ALG 2 Satz? Nein. Dazu orientiert man sich am steuerlichen Grundfreibetrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfrei ... schland%29 Vom Finanzamt wird der ggf. um Einkünfte des Unterhaltenen bereinigt.
maxroach
Beiträge: 4
Registriert: 14. Mai 2016, 12:00

Re: Kleine Familie

Beitrag von maxroach »

Hallo muemmel,

habe ich das richtig verstanden? Der Grundfreibetrag meiner Freundin dient dann evtl. abzgl. ihrer Einnahmen (dem Kindergeld) als Orientierung für die Sonderausgaben? Wird dann mein Einkommen abzgl. Ihres verbliebenen Grundfreibetrages versteuert? Macht eigentlich ziemlich Sinn was die Steuergerechtigkeit angeht. Es wäre m.E. ein erheblicher Fortschritt was die Gleichbehandlung verheirateter und unverheiratet zusammenlebender Paare mit Kind angeht. Bei verheirateten Paaren mit unserer Einnahmesituation würde nämlich das Ehegattensplitting eine ganz erhebliche Steuerersparnis bewirken, was de facto auch eine Würdigung der Leistung der Hausfrau und Mutter bedeutet, weil dadurch der Familie mehr Geld zur Verfügung steht. Würde der Grundfreibetrag meiner Freundin bei mir als Anerkennung der Sonderausgaben Entsprechnung finden, erführe dadurch auch die gleiche Leistung der unverheirateten Hausfrau und Mutter die entsprechende überfällige Anerkennung, da analog auch unsere Familie mehr vom Brutto hätte.

Ist mit einer derartigen steuerrechtlichen Entwicklung tatsächlich zu rechnen?

Das wäre ja mal was.

Maxl
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleine Familie

Beitrag von muemmel »

Ist mit einer derartigen steuerrechtlichen Entwicklung tatsächlich zu rechnen? Es freut mich ja, daß Sie so begeistert sind, aber Sie erinnern sich noch, was ich über die "Erwerbsobliegenheit" schrieb? Und das ist ein Problem, daß Sie in einer Ehe niemals haben.
Der Grundfreibetrag meiner Freundin dient dann evtl. abzgl. ihrer Einnahmen (dem Kindergeld) als Orientierung für die Sonderausgaben? Wird dann mein Einkommen abzgl. Ihres verbliebenen Grundfreibetrages versteuert? Das Kindergeld dürfte hier nicht unter Einkommen fallen - das dient ja dem "kindbezogenen" Aufwand, weswegen Sie für das Kind auch nichts absetzen können. Elterngeld dürfte dazugehören, falls Sie für so lange zurückliegende Zeiträume noch eine Erklärung einreichen wollen. Aber grundsätzlich sehen Sie das richtig - Ihr Einkommen wird dann um den Grundfreibetrag der Freundin bereinigt. Es handelt sich aber nicht Sonderausgaben, sondern um eine "außergewöhnliche Belastung".
maxroach
Beiträge: 4
Registriert: 14. Mai 2016, 12:00

Re: Kleine Familie

Beitrag von maxroach »

Hallo muemmel,
Und das ist ein Problem, daß Sie in einer Ehe niemals haben.

Damit müsste sich eine Familie mit unverheirateten Eltern für die Wahl ihrer Lebensform vom Fiskus endlich nicht mehr bestraft fühlen. Das würde meine Laune allerdings etwas heben...Ich kenne einige Paare, die nur wegen der Steuerbegünstigung geheiratet haben. Finden wir halt nicht so furchtbar sexy...Irgendwie schon fast wieder lustig. Bei verheirateten Paaren (auch ohne Kinder) oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften wird gesplittet. Bei unverheirateten Paaren (mit Kindern) spräche man dann von "außergewöhnlicher Belastung". Des einen Freud ist des anderen Leid.

Viele Grüße und danke für die Erkenntnisse.

Maxl
Antworten