Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe jemand hat einen Tip für mich. Im Veranlagungsjahr 2013 war mein heutiger Mann und ich nicht verheiratet und er bekam Sozialleistungen wegen meinen Gehalts gestrichen. Also habe ich innerhalb der Anlage U die Unterstützung geltend gemacht und der Bescheid für 2013 erging auch dementsprechend. Nun haben wir im Juni 2014 geheiratet aber Davor wurden Ihm wieder Leistungen gekürzt. Kann ich wieder eine Anlage U ausfüllen? Oder mache ich lieber eine getrennte Veranlagung? Oder ist mit dem Splittingtarif nicht alles abgegolten? Oder doch in die außergewöhnlichen Belastungen gehen? Ich bin etwas überfragt...
Unterhaltszahlungen im Jahr der Heirat
Re: Unterhaltszahlungen im Jahr der Heirat
Im Jahr der Heirat hat man ja den Vorteil des Splitting-Tarifs, daher kann man dann seinen Lebens- bzw. jetzt Ehepartner nicht mehr als Unterstützung bedürftiger Personen angeben.
Da nützt auch die Einzelveranlagung von Ehegatten nichts, im Gegenteil.
Da nützt auch die Einzelveranlagung von Ehegatten nichts, im Gegenteil.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.