Arbeitsbedingter Umzug während Arbeitslosigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
LarsDD
Beiträge: 4
Registriert: 19. Sep 2014, 09:02

Arbeitsbedingter Umzug während Arbeitslosigkeit

Beitrag von LarsDD »

Hallo zusammen,

ich bin letztes Jahr vom 01.08. bis 31.12.13 Arbeitslos gewesen und habe während dieser Zeit auch ALG 1 bezogen. Anfang Dezember bin ich umgezogen um ein Praktikum anzufangen um anschließend ab 1.1.14 eine neue Arbeitsstelle in dem neuen Ort anzufangen.
Nun wurden mir Teile der Kosten für die Reise zu den Vorstellungsgesprächen und auch Teile des Umzuges von der Bundesagentur für Arbeit (BfA) erstattet.

Nun meine Frage:

Kann ich die entstandenen Kosten, die mir die BfA nicht erstattet haben in der Steuererklärung angeben und absetzen und wenn ja, wie am besten?
Wie verhält es sich mit den Kosten die mir entstanden sind um meine Wohnung neu einzurichten?

Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe.

Grüße, Lars
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Arbeitsbedingter Umzug während Arbeitslosigkeit

Beitrag von muemmel »

Kann ich die entstandenen Kosten, die mir die BfA nicht erstattet haben in der Steuererklärung angeben und absetzen Können Sie.
Wie verhält es sich mit den Kosten die mir entstanden sind um meine Wohnung neu einzurichten? Die gehören zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung.

Ihrem anderen Thread ist ja zu entnehmen, daß Sie verheiratet sind - haben Sie nun eine doppelte Haushaltsführung oder sind Sie gemeinsam umgezogen oder wie war das?
LarsDD
Beiträge: 4
Registriert: 19. Sep 2014, 09:02

Re: Arbeitsbedingter Umzug während Arbeitslosigkeit

Beitrag von LarsDD »

Da meine Frau schwanger war und selbst keine Arbeitstelle hatte, zu der sie zurück musste, sind wir zusammen umgezogen.

Die nicht erstatteten Kosten kann ich dann als Werbungskosten oder über die Umzugskostenpauschale absetzen?

Das waren u.a.:
- Kosten für die Speditionsfirma (Rest der von der BfA nicht übernommen wurde)
- Fahrten zur Wohnungbesichtigung (30 Cent pro km?)
- Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer

laut: http://www.finanztip.de/umzugskosten/

Sollte ich dann für die Steuererklärung eine Übersicht der Kosten erstellen oder reicht es aus, dass ich als Pauschale angebe wenn es die 1390€ (Umzugskostenpauschale 2013 für verh. Ehepaare) nicht überschreitet?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Arbeitsbedingter Umzug während Arbeitslosigkeit

Beitrag von muemmel »

Sie können es als Pauschale angeben. Der erhaltene Zuschuß ist ebenfalls anzugeben und wird dann von der Pauschale abgezogen.
Die nicht erstatteten Kosten kann ich dann als Werbungskosten oder über die Umzugskostenpauschale absetzen? Die Frage ist unverständlich - beruflich bedingte Umzugskosten gehören zu den Werbungskosten, ob man sie nun pauschal angibt oder nicht.
Antworten