Es ist klar: Wenn z.B. Zahnarztkosten als aussergewöhnliche Belastung angegeben werden müssen die Zahlungen der Zusatzversicherung vorher abgezogen werden. Was ist wenn die Zahlungen der Zusatzversicherung nicht im gleichen Steuerjahr erfolgen? Sollte man:
- Beim angeben der ausergewöhnlichen Belastung schon eine Zahlung 'vermuten' und um den Betrag der vielleicht zurück gezahlt wird reduzieren
- oder im nächsten Jahr die Zahlung der Zusatzversicherung angeben? (unter welcher Nummer im Steuerformular?), oder können z.B. negative außergewöhnliche Belastungen angegeben werden?
Zuflussprinzip für Medizinische kosten?
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Re: Zuflussprinzip für Medizinische kosten?
1. Alternative! Also verminderten Betrag angeben - sinnigerweise abwarten mit der Steuererklärung 2013 bis der zu erwartende Betrag in 2014 eingegangen ist!
Lia
Lia