Liebe Forengeminschaft,
im gesamten Steuerjahr 2013 wohne ich mit meiner Freundin in einem gemeinsamen Haushalt. Sie ist Studentin, bezieht BaföG, hat aber ansonsten kein eigenes Einkommen. Ich bin voll berufstätig und bestreite daher alle anfallenden Kosten wie Miete, Lebensmittel etc. selber.
In wie weit sind diese Kosten steuerlich absetzbar? Bedürftige Person? ? Da ich im Netz bis dato nichts eindeutiges gefunden habe, freue ich mich über eure Antworten und Erfahrungen.
Beste Grüße
Patrick
Bedarfsgemeinschaft
Re: Bedarfsgemeinschaft
Ich fürchte, das ist dein Problem, habe einen ähnlichen Fall im Freundeskreis, da kann der verdienende Partner auch nichts geltend machen
Grüße
Liane
Grüße
Liane
Re: Bedarfsgemeinschaft
Hallo,
ich hätte da eauch einen ähnlichen Fall.
Bei mir ist es so, dass mein Lebensgefährte teilweise gar keinen Einkommen hatte und ich die gesamten Kosten tragen musste.
Kann ich was geltend machen?
ich hätte da eauch einen ähnlichen Fall.
Bei mir ist es so, dass mein Lebensgefährte teilweise gar keinen Einkommen hatte und ich die gesamten Kosten tragen musste.
Kann ich was geltend machen?
Re: Bedarfsgemeinschaft
Die Überschrift ist irreführend - da, wo wirklich eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, kann man die Kosten auch absetzen. Das ist aber eben nur der Fall, wenn der Partner Alg 2 bekommt oder halt nicht bekommt, weil man selbst zuviel verdient. In dem Fall besorgt man sich eine Leistungsablehnung des Jobcenters und dann kann man die Kosten für den Unterhalt des Partners auch absetzen.