Frage zur doppelten Haushaltsführung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Johnny1982fd
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Registriert: 7. Sep 2013, 15:31

Frage zur doppelten Haushaltsführung

Beitrag von Johnny1982fd »

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zur doppelten Haushaltsführung. Zunächst einige Eckdaten zu meiner Situation:

Ich habe eine eigene Wohnung in Hessen. Dies ist (noch) mein Erstwohnsitz.
Berufsbedingt (neue Arbeit) musste ich nach Nordrhein-Westfalen ziehen.
Ich bin hier in ein möbliertes Zimmer gezogen. Die Entfernung zwischen beiden Wohnungen sind etwa 260 km. Die Kosten für die Wohnung in Hessen belaufen sich auf 290 Euro. Die Wohnung in NRW kostet mich 375 Euro.

Natürlich muss ich mich in NRW auch an der Gemeinde anmelden. Nach voriger Recherche ist der Erstwohnsitz ja dort, wo man sich am meisten aufhält → wäre also in NRW (von MO – FR arbeiten).

Die Dame an der Gemeinde in NRW eröffnete mir allerdings die Möglichkeit mir auszusuchen ob ich in NRW meinen ERST- oder ZWEITwohnsitz anmelden möchte.

Daher hätte ich zum Thema Erst/Zweitwohnsitz folgende Fragen:

1.) Was ist steuerbezogen für mich günstiger?
2.) Kann ich Probleme mit Finanzamt in Hessen/NRW bekommen?



Mal angenommen, ich melde meinen Wohnsitz in NRW als Erstwohnsitz an.
Kann ich dann die Miete für die Wohnung in Hessen (290 Euro) als doppelte Haushaltsführung absetzen? Oder ist für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung zwingend notwendig, dass die Wohnung am Arbeitsort die Zweitwohnung ist?


Unabhängig davon, wo nun Erst- und Zweitwohnsitz ist hätte ich noch folgende Fragen:

1.) Darf ich Kleidung absetzen die ich in NRW kaufe?
2.) Darf ich z.B. einen neu gekauften Router den ich für den Internetzugang in der Wohnung benötige absetzen?
3.) Darf ich Lebensmittel etc. für meine Wohnung in NRW absetzen?
4.) Umzugskosten darf man ja einmal absetzen ... ist es sinnvoll hier zu warten bis ich in eine „richtige“ Wohnung nach NRW ziehe, da ja dann Möbeltransporter etc. anfallen? (Ich bin ja derzeit in ein möbliertes Zimmer gezogen, sodass ich eigentlich nur mit meinem privaten PKW hierhergefahren bin)
5.) Fahrtkosten zur anderen Wohnungsstätte werden ja einmal wöchentlich anerkannt bzw. darf man absetzen. Darf ich das auch angeben wenn ich NICHT gefahren bin oder darf ich tatsächlich nur die Fahrten ansetzen die ich auch wirklich gefahren bin?


Ich finde im Internet leider ungenügende Antworten auf meine Fragen, sodass ich hoffe hier jemanden zu finden der mir weiterhelfen kann!

Vielen Dank und viele Grüße!
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