Hallo zusammen,
ein Freund meinte letzt als wir über Steuererklärungen sprachen, dass die Nichtanerkennung von privaten Steuerberatungskosten verfassungswidrig sei.
Stimmt das
Heißt das für mich ab sofort, dass ich die Kosten geltend machen kann und sie auch erstattet bekomme? Oder hat er mir Blödsinn erzählt
Viele Fragen, weiß jemand um den Stand der Dinge?
LG
Elfriede
Steuerberaterkosten
Re: Steuerberaterkosten
Hallo Elfriede,
anzuerkennen sind auf jeden Fall die Aufwendungen sofern sie als Werbungskosten angesehen werden können, also alle Fragen, die sich aufs Einkommen beziehen,aber nicht die Ermittlung von Sonderausgaben. Da ich meine "Weisheiten" aus dem Steuer-Blog unter dem Thema Steuerberatungskosten habe, kannst du dort am besten selbst alles nachlesen und bist danach hoffentlich schlauer.
Grüße
Jacob
anzuerkennen sind auf jeden Fall die Aufwendungen sofern sie als Werbungskosten angesehen werden können, also alle Fragen, die sich aufs Einkommen beziehen,aber nicht die Ermittlung von Sonderausgaben. Da ich meine "Weisheiten" aus dem Steuer-Blog unter dem Thema Steuerberatungskosten habe, kannst du dort am besten selbst alles nachlesen und bist danach hoffentlich schlauer.
Grüße
Jacob