Unfall-Reparaturkosten = Außergewöhnliche Belastung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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alex
Beiträge: 4
Registriert: 2. Mär 2009, 18:52

Unfall-Reparaturkosten = Außergewöhnliche Belastung?

Beitrag von alex »

Hallo!

Ich bin selbstständig und fahre regelmäßig mit meinem privaten PKW ins Büro.

Nun hat mir jemand eine Beule an meinem Auto verursacht :cry: , während es in der Tiefgarage des Bürogebäudes stand, die Tiefgarage ist jedoch öffentlich. Die Beschädigung ist so groß, dass ich es gerne ausbessern möchte, leider gibt es aber (bis jetzt) keine Zeugen oder Hinweise auf den Unfallverursacher. :evil: :evil:

Da meine Vollkasko Selbsbeteiligung relativ hoch ist bzw. ich aufgrund der SF Rückstufung die Kosten evtl. selbst übernehme, würde ich gerne wissen ob ich diese entweder als Außergewöhnliche Belastung in meiner Einkommensteuererklärung angeben oder als Sonderbetriebsausgabe ansetzen kann? Wenn ja, gibt es eine Maximalgrenze oder einen Prozentsatz, zu dem die Kosten geltend gemacht werden dürfen? Das Fahrzeug ist wie gesagt kein Firmenfahrzeug, gehört also nicht zum Betriebsvermögen.

Gruß

Alex
theo w.
Beiträge: 13
Registriert: 28. Feb 2008, 15:37

Re: Unfall-Reparaturkosten = Außergewöhnliche Belastung?

Beitrag von theo w. »

Hallo Alex,

zunächst wünsche ich Dir, dass Du das Schwein irgendwann kriegst, das die Beule verursacht hat und dann einfach abgehauen ist. Dies um so mehr, als die Reparaturkosten keine außergewöhnlichen Belastungen sind (schau mal dazu ins Wirtschafts Wiki von steuerberaten.de).

Sonderbetriebsausgaben sind es m.E. auch nicht, wenn es sich um ein Privatfahrzeug handelt, das nicht zum Betriebsvermögen gehört. Ganz sicher bin ich mir hier aber nicht. Versuche es doch mal mit einer Anfrage bei den Profis von steuerberaten.de. Die haben mir auch mal per Email etwas beantwortet und das war recht günstig (Preis wird vorab mitgeteilt).

Gruss

Theo W.
incometax
Beiträge: 76
Registriert: 19. Sep 2008, 10:46

Re: Unfall-Reparaturkosten = Außergewöhnliche Belastung?

Beitrag von incometax »

Hallo Zusammen,

ich finde es unmöglich sowas.... Zurück zum Thema.... :)

Erleidet ein Arbeitnehmer mit dem privaten Pkw einen Unfall auf einer Dienstreise, ist der Kostenersatz durch den Arbeitgeber lohnsteuerfrei, wenn die Kosten unter den Reisekostenbegriff im lohnsteuerlichen Sinne fallen. Ereignet sich der Unfall auf einer privat veranlassten Fahrt, auch zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, trägt der Arbeitgeber die entstandenen Unfallkosten , ist der Kostenersatz nicht lohnsteuerfrei.(Ich weiß nicht ob du eine GmbH hast und als Gter angestellt bist)

... wenn nicht, dann...

Die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls können steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Entstehung betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist. So sind Unfallkosten , die bei einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt mit einem Kfz entstanden sind, auch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen, wenn der Unfall durch einen bewussten oder leichtfertigen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften verursacht wurde. Unfallkosten waren bis 2006 auch neben der Entfernungspauschale abziehbar, wenn der Unfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passierte. Ab 2007 können diese nicht mehr geltend gemacht werden. Dies wurde in 2007 wegen der Entfernungspauschale (ab d. 21.km) angepasst, da sich das aber rückwirkend geändert hat, kannst du die entschandene Kosten als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend machen.

Gruss
Rosi
Beiträge: 47
Registriert: 23. Sep 2008, 12:31

Re: Unfall-Reparaturkosten = Außergewöhnliche Belastung?

Beitrag von Rosi »

Super, danke für eure ausführlichen Antworten, hatte nämlich eine ähnliche Frage zu einem Unfall,der mir auf dem Weg zu meinem Arbeitsplatz passiert ist. Die Frage hat sich damit erledigt.
Vielen Dank
Rosi
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