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Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG

Verfasst: 7. Apr 2012, 16:38
von Steuerbürger
Hallo,

für den Unterhalt meines volljährigen Sohnes habe ich folgende Beträge bei meiner Einkommensteuererklärung angesetzt:

* 12 x 667 Euro = 8004,00 Euro
* von mir bezahlte Basis-Krankenkassenbeiträge = 1.367,00 Euro
* zusammen = 9371,00 Euro

Die Einkünfte meines Sohnes im Jahr 2012 betrugen 883,00 Euro.

Das Finanzamt hat mir nur 7.735,00 Euro anerkannt. Was gestrichen wurde ist aus dem Steuerbescheid nicht zu entnehmen. M.E. kann nichts gestrichen werden.

Wie kommt das Finanzamt auf die 7.735,00 Euro?