Ermittlung der jährlichen AfA fuer Arbeitszimmer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Elmstreet_hunt
Beiträge: 2
Registriert: 29. Nov 2011, 20:04

Ermittlung der jährlichen AfA fuer Arbeitszimmer

Beitrag von Elmstreet_hunt »

Hallo,

Ich habe eine Frage, an der ich im Moment scheitere.

Ich habe im August 2010 ein Haus fuer 130.000EUR gekauft und in diesem Haus besitze ich ein Arbeitszimmer (10% der Wohnfläche), welches sozusagen mein Arbeitsmittelpunkt ist.

Nun habe ich ein Fragebogen vom Finanzamt bzgl. der Steuer 2010 und dem Arbeitszimmer bekommen.

Dort soll ich folgenden Punkt ausfüllen: "Jährliche AfA (Abschriebung) fuer ein im Eigentum belegenes Arbeitszimmer".

Gefunden habe ich folgendes:

Abschreibung (AfA) bei einem Arbeitszimmer im selbstgenutzten Eigentum. Die Höhe der AfA für Ihr Arbeitszimmer bemisst sich nach der Gebäude-AfA. Das sind jährlich 2% der anteiligen Anschaffungskosten, wenn das Gebäude ab dem 1.1.1925 errichtet wurde und 2,5% für bis zum 31.12.1924 errichtete Immobilien

Meine Frage:
Sind die Anschaffungkosten der Kaufpreis des Hauses, oder die jaehrliche Finanzierung inkl. der Zinsen oder was ganz anderes?

Entweder:
6% von 2% von 130.000 = Jährliche AfA in Höhe von 260 EUR

Oder:
6% von 2% von 12 x 700 (700 ist monatliches Darlehn inkl. Zinsen) = Jährliche AfA in Höhe von 16,80EUR

Oder etwas anderes?


Vielen Dank im voraus!

Nils


P.S. Die Summen sind nur fiktiv, also nicht real ... aber es macht das Rechnen damit einfacher
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Ermittlung der jährlichen AfA fuer Arbeitszimmer

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
Anschaffungskosten sind der Kaufpreis des hauses. Hiervon 10 % sind 13.000€. Davon 2% macht 260 € jährliche AfA. Die Zinsen für das Darlehen können extra anteilig geltend gemacht werden, fließen aber nicht in die Anschaffungskosten ein.
Gruß
Elmstreet_hunt
Beiträge: 2
Registriert: 29. Nov 2011, 20:04

Re: Ermittlung der jährlichen AfA fuer Arbeitszimmer

Beitrag von Elmstreet_hunt »

Hi,

Ich hatte gestern noch mit einem Steuerberater gesprochen, aber was der sagte, ist merkwürdig:


Anschaffungspreis - Grund und Boden, davon 10% davon 2%
Sagan wir das Grundstück ist 600qm und Preis pro qm ist 50€ (welcher für die Region üblich ist)
Dann wäre das:

130.000 - 30.000 = 100.000€ = Anschaffungskosten Haus
10% von 100.000 = 10.000€
2% von 10.000 = 100€

Das wäre eine jährliche AfA von 100€
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