Hallo,
kann man eigentlich Altenheimkosten, entstanden durch Pflegebedürftigkeit und nicht voll abgedeckt durch die Pflegeversicherung, steuerlich absetzen?
mfG
Ferdinand
Altenheimkosten
Re: Altenheimkosten
Hallo Ferdinand,
die Pflegeheimkosten können als außergewöhnliche Belastung (unter Anrechnung der zumutbaren Belastung) abgezogen werden.
die Pflegeheimkosten können als außergewöhnliche Belastung (unter Anrechnung der zumutbaren Belastung) abgezogen werden.