Den Pflege-Pauschbetrag konnte man bis 2018 in den Hauptvordruck/Mantelbogen eintragen. Er minderte das zvE.
Ab 2019 muss der Pauschbetrag in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Bei dieser gibt es die Zumutsbarkeitsgrenze, heißt, der Pauschbetrag wirkt sich meistens nicht mehr auf das zvE aus.
Ist das so richtig?
Pflege-Pauschbetrag, Anlage "Außergewöhnliche Belastungen"
Re: Pflege-Pauschbetrag, Anlage "Außergewöhnliche Belastungen"
Ist das so richtig? Nein, ist es nicht. Nur wenn statt des Pauschbetrages die eigenen Aufwendungen für die unentgeltliche Pflege eines unterstützungsbedürftigen Menschen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, werden diese um die "zumutbare Belastung" bereinigt. Vom Pauschbetrag hingegen wird nichts abgezogen.