Verpflegungsmehraufwand

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mountie
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jan 2022, 11:05

Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von Mountie »

Hallo zusammen,

alle Jahre wieder....muss die Steuererklärung gemacht werden. :-(

Im Moment versuche ich das große Rätsel "Verpfelgungsmehraufwand" zu lösen.
Je mehr ich lese desto unsicherer werde ich.

Fall 1)
Ich fahre jeden Tag 1/2 zur Arbeit hin und 1/2h wieder zurück. Also somit 1h ausser Haus.
Beruflich bin ich mit einem Transporter unterwegs und somit von der Niederlassung/Firmensitz entfernt.
Sprich: Wenn ich 7h Arbeitszeit habe + 1h Fahrt Hin/Rückfahrt kann ich die 8h geltend machen?

Fall 2)
Meine Lebensgefährtin fährt ca. 20 Minunten zur Arbeit hin und 20 Minuten zurück. (Also insg. 40 Minuten)
Sie hat einen Bürojob. Was kann sie absetzen? Ist da überhaupt was möglich?

Besten Dank schonmal

Stephan
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von muemmel »

1. Nein. Im Gesetz steht "mehr als 8 h" - bei genau 8 h ist das nicht der Fall.
2. Verpflegungsmehraufwand kann sie jedenfalls nicht absetzen. Und ansonsten ist die Frage zu schwammig formuliert...
Mountie
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jan 2022, 11:05

Re: Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von Mountie »

Hallo muemmel,

besten Dank für Deine Antwort.

Ich versuche es etwas genauer zu beschreiben:

Im Gesetz ist hinterlegt:

Wer beruflich mehr als acht Stunden unterwegs ist, kann seine Verpflegungskosten pauschal absetzen. Der Betrag richtet sich nach der Länge der Reise.

Da geht es schon los. Die Rede ist von Reise.

Ich bin beruflich nicht an einem Standort tätig. Übernehme am Standort mein Fahrzeug, bin damit unterwegs und abends wird es am Standort wieder abgestellt. Werden Fahrten zur Arbeit hin/zurück mit eingerechnet?

Spielen Wir das mal durch:
1.) 1/2h Fahrt zur Arbeit
2.) 1/2h Beladung des Fahrzeug
3.) 7,5 h Tour
4.) 1/4h Entladung
5.) 1/2h Fahrt zurück

Welche Posten kann ich absetzen. Nach meinem Verständnis würde ich auf
1.), 3.), 5.) kommen - also 8,5h

Stimmt das so?

Beste Grüße

Stephan
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von muemmel »

Stimmt das so? Nein. 8 h Abwesenheit von der Wohnung sind relevant, wenn man an dem betreffenden Tag gar nicht bei der "ersten Tätigkeitsstätte" auftaucht. Das tund Sie aber - also ist nur die Abwesenheit von der eT relevant. Und das sind lediglich die 7,5 h auf Tour.
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