Behindertenpauschbetrag - rückwirkend

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Blauerklaus44
Beiträge: 3
Registriert: 7. Dez 2021, 13:21

Behindertenpauschbetrag - rückwirkend

Beitrag von Blauerklaus44 »

Hallo an alle,
ich habe in der Steuererklärung 2020 vergessen den Pauschbetrag für meine Mutter Pflegegrad 3 (H) geltend zu machen.

Wie kann ich diesen noch nachträglich geltend machen. Bin Laie.

Ist dies noch im Formular 2021 zusätzlich einzutragen, oder muß ich eine Formular von 2020 besorgen.
Oder, oder???

Vielen Dank für eure/ihre Hilfe

Liebe Grüße Klaus
Blauerklaus44
Beiträge: 3
Registriert: 7. Dez 2021, 13:21

Re: Behindertenpauschbetrag - rückwirkend

Beitrag von Blauerklaus44 »

Hallo,
muss heißen Pflegepauschbetrag !

(Das alles überfordert mich !

Sorry
Gruß Klaus
Tom998
Beiträge: 564
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Behindertenpauschbetrag - rückwirkend

Beitrag von Tom998 »

Der Bescheid 2020 ist schon da und die Einspruchsfrist abgelaufen, nehme ich an. Stellen Sie formlos einen Antrag auf Änderung für 2020, teilen Sie mit, dass Sie wegen was auch immer der Grund war den Antrag vergessen haben und bitten um Änderung des Bescheides 2020. Dann abwarten, bis sich das FA meldet. Bei Bedarf nochmal hier melden.
FAwirt96
Beiträge: 3
Registriert: 10. Dez 2021, 20:46

Re: Behindertenpauschbetrag - rückwirkend

Beitrag von FAwirt96 »

Hallo,

ja die rückwirkende Geltendmachung ist möglich aufgrund neuer Tatsachen gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Blauerklaus44
Beiträge: 3
Registriert: 7. Dez 2021, 13:21

Re: Behindertenpauschbetrag - rückwirkend

Beitrag von Blauerklaus44 »

Danke für die Antworten.

Gruß Klaus
Ozymandias
Beiträge: 34
Registriert: 12. Feb 2021, 17:26

Re: Behindertenpauschbetrag - rückwirkend

Beitrag von Ozymandias »

FAwirt96 hat geschrieben: 10. Dez 2021, 21:03 Hallo,

ja die rückwirkende Geltendmachung ist möglich aufgrund neuer Tatsachen gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Ich habe hier ein nettes teures Urteil in der Hand, das nein sagt.

Wenn dann erfolgt die Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO.

Hierbei nicht vergessen anzugeben, dass die Pflege ohne Einnahmen erfolgt, im Inland ausgeführt wird und keine andere Person pflegt und am besten einen groben Zeitaufwand angeben.
Antworten