Lohnt Antrag auf Behintertenpauschale?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Anna36
Beiträge: 5
Registriert: 19. Feb 2021, 19:26

Lohnt Antrag auf Behintertenpauschale?

Beitrag von Anna36 »

Hallo,

ich frage mich, ob es sich lohnt eine Behindertenpauschale in der Steuererklärung anzugeben?

Meine Freundin meint, es würde nichts bringen.
Würde ich dann von der Pauschale tatsächlich einen Betrag bekommen oder wie läuft das ab?

Ich könnte vielleicht einen Grad bis zu 55 bekommen.

Danke für Antworten
Severina
Beiträge: 1243
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Lohnt Antrag auf Behintertenpauschale?

Beitrag von Severina »

Man kann keinen "Antrag auf Behindertenpauschale" in der Steuererklärung stellen. Man stellt einen Antrag auf Feststellung eines Grads der Behinderung" beim zuständigen Versorgungsamt bzw. anderen, dafür örtlich zuständigen Behörde (in NRW sind die Versorgungsämter Kreisbehörden).

Auf der Homepage des Kreises oder der kreisfreien Stadt dürftest Du das entsprechende Formular finden.

Wenn dann ein GdB festgestellt ist, trägt man diesen in die Steuererklärung ein. Im Erstjahr muss eine Kopie des Bescheids oder des Behindertenausweises (wenn man einen solchen beantrsgt) mit der Erklärung eingereicht werden.

Je nach Höhe des GdB verringert sich das Einkommen um den jeweiligen Behindertenfreibetrag, was sich wiederum auf die Höhe der Steuer auswirkt. Da der Antrag nicht mehr kostet als die notwendige Briefmarke, sollte er gestellt werden.

Die Freibeträge ab 2021 findest Du hier:

https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/neue-behinderten-pauschbetraege-ab-2021.html

Wie hoch die Steuerermäßigung ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Anna36
Beiträge: 5
Registriert: 19. Feb 2021, 19:26

Re: Lohnt Antrag auf Behintertenpauschale?

Beitrag von Anna36 »

Lohnt es sich denn den Grad der Behinderung in der Steuererklärung anzugeben? Also kriegt man da was zurück?


Ist meine folgende Rechnung richtig?
Angenommen mein Jahresgehalt ist 55.000 € und der Grad meiner Behinderung ist 50. Ab 2021 beträgt die Pauschale dann 1140€. Dann wäre folglich mein anzurechenbares Jahreseinkommen 55.000€ - 1140€ = 53.860€.

Bei 55.000€ habe ich 9.921,96€ Lohnsteuer gezählt. Für 53.860€ wären es allerdings 9.579,96€. Das ergäbe eine Differenz von
9.921,96€ - 9.579,96€ = 342€

D.h. ich würde 342€ zurück kriegen? Ist das richtig?
Und müsste ich dafür in der Steuererklärung noch meine Kosten/Ausgaben angeben oder wäre es mit der Pauschale abgedeckt.

Danke
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lohnt Antrag auf Behintertenpauschale?

Beitrag von muemmel »

Ja, weitgehend richtig gerechnet. Ganz korrekt ist die Berechnung per Lohnsteuerrechner zwar nicht, aber als Orientierung okay. Und nein, man muss außer dem Grad der Behinderung nichts nachweisen - darum heißt es ja "Pauschale".
Übrigens gibt es den GdB nicht rückwirkend für das ganze Jahr, sondern ab dem Monat der Antragstellung - für 2021 folglich ca. 60 Euro, falls der Antrag noch im November gestellt wird.
Anna36
Beiträge: 5
Registriert: 19. Feb 2021, 19:26

Re: Lohnt Antrag auf Behintertenpauschale?

Beitrag von Anna36 »

Super, vielen Dank.


Man kann allerdings beim Antrag auf den Ausweis wegen steuerlicher Gründe die 'Behinderteneigenschaft' rückwirkend feststellen lassen. Das hatte ich vor, da die Krankheit länger besteht.
Ozymandias
Beiträge: 34
Registriert: 12. Feb 2021, 17:26

Re: Lohnt Antrag auf Behintertenpauschale?

Beitrag von Ozymandias »

Kleine Korrektur (Laienversion):
Die Freibeträge für die Behinderung sind Jahresbeträge. Wenn die Behinderung ab Dezember 2021 festgestellt wird, gibt es dennoch den gesamten Jahresbetrag.
Wird tatsächlich eine Behinderung mit GdB über rückwirkend 50 festgestellt, können auch noch vergangene Steuerbescheide geändert werden.
Dort war allerdings der Freibetrag kleiner, lohnt sich aber dennoch. In dem Fall einen Antrag auf Änderung stellen.
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