Reinigungskosten Arbeitswäsche

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Hanspeter
Beiträge: 3
Registriert: 27. Jul 2021, 09:33

Reinigungskosten Arbeitswäsche

Beitrag von Hanspeter »

Hallo , ich hätte mal eine Frage dazu .

Irgendwie verwirrend mit der neuen Onlineaufmachung.

Ich Berechne immer meine reinigungskosten selber .
Nun wollte ich diese eintragen .. aber es ist verwirrend ..

Einmal kann man sie eintragen in Anlage N 11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel (soweit nicht steuerfrei ersetzt)

und füher habe ich das in : 14 - Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)


War das immer falsch in zeile 14 ?

MFG
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche

Beitrag von reckoner »

Hallo,

es ist egal wo du die Kosten einträgst.

Stefan
Hanspeter
Beiträge: 3
Registriert: 27. Jul 2021, 09:33

Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche

Beitrag von Hanspeter »

Sicher ?
Da ja Bekanntlich .. falsch eingetragen wird es gestrichen ^^ das will ich vermeiden .
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Sicher ?
Ja.
Da ja Bekanntlich .. falsch eingetragen wird es gestrichen
Wo hört man denn solchen Quatsch?
Klar, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen bei Werbungskosten einträgt, oder Kirchensteuern bei außergewöhnlichen Belastungen, ja dann würde es vielleicht einfach gestrichen (wobei, auch das sollte der Sachbearbeiter eigentlich entsprechend umdeuten).

Und selbst wenn es gestrichen würde (was es nicht wird), du kannst es dann immer noch ändern.

Stefan
Hanspeter
Beiträge: 3
Registriert: 27. Jul 2021, 09:33

Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche

Beitrag von Hanspeter »

naja also als so quatsch würde ich das nicht bezeichnen.

Ein Mitarbeiter wird aus Zeitgründen nicht fehler von Steuererklärungsmachern ausbügeln ;) ... dann heisst es ehr : falsch eingetragen .. streichen .. somit wird der bezug nicht mit einberechnet ^^ .
taxpert
Beiträge: 788
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche

Beitrag von taxpert »

Hanspeter hat geschrieben: Ein Mitarbeiter wird aus Zeitgründen nicht fehler von Steuererklärungsmachern ausbügeln
... und stattdessen lieber einen Einspruch provozieren, der fünfmal so zeitaufwändig zu bearbeiten ist, selbst wenn sofort stattgegeben wird! Da hast Du natürlich VOLLKOMMEN recht! Passiert tausendmal am Tag! :roll:

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche

Beitrag von reckoner »

Hallo,
... und stattdessen lieber einen Einspruch provozieren,
Genau so ist es.
Was rechtmäßig gestrichen wird bleibt so (der Steuerzahler soll froh sein, dass es nur gestrichen wurde), und alles andere kommt via Einspruch oder Antrag auf Änderung zurück.

Natürlich wird man immer Fälle finden in denen es so läuft wie von dir befürchtet, aber die Regel ist das sicher nicht.

Stefan
Antworten