Reinigungskosten Arbeitswäsche
Reinigungskosten Arbeitswäsche
Hallo , ich hätte mal eine Frage dazu .
Irgendwie verwirrend mit der neuen Onlineaufmachung.
Ich Berechne immer meine reinigungskosten selber .
Nun wollte ich diese eintragen .. aber es ist verwirrend ..
Einmal kann man sie eintragen in Anlage N 11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel (soweit nicht steuerfrei ersetzt)
und füher habe ich das in : 14 - Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)
War das immer falsch in zeile 14 ?
MFG
Irgendwie verwirrend mit der neuen Onlineaufmachung.
Ich Berechne immer meine reinigungskosten selber .
Nun wollte ich diese eintragen .. aber es ist verwirrend ..
Einmal kann man sie eintragen in Anlage N 11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel (soweit nicht steuerfrei ersetzt)
und füher habe ich das in : 14 - Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)
War das immer falsch in zeile 14 ?
MFG
Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche
Hallo,
es ist egal wo du die Kosten einträgst.
Stefan
es ist egal wo du die Kosten einträgst.
Stefan
Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche
Sicher ?
Da ja Bekanntlich .. falsch eingetragen wird es gestrichen ^^ das will ich vermeiden .
Da ja Bekanntlich .. falsch eingetragen wird es gestrichen ^^ das will ich vermeiden .
Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche
Hallo,
Klar, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen bei Werbungskosten einträgt, oder Kirchensteuern bei außergewöhnlichen Belastungen, ja dann würde es vielleicht einfach gestrichen (wobei, auch das sollte der Sachbearbeiter eigentlich entsprechend umdeuten).
Und selbst wenn es gestrichen würde (was es nicht wird), du kannst es dann immer noch ändern.
Stefan
Ja.Sicher ?
Wo hört man denn solchen Quatsch?Da ja Bekanntlich .. falsch eingetragen wird es gestrichen
Klar, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen bei Werbungskosten einträgt, oder Kirchensteuern bei außergewöhnlichen Belastungen, ja dann würde es vielleicht einfach gestrichen (wobei, auch das sollte der Sachbearbeiter eigentlich entsprechend umdeuten).
Und selbst wenn es gestrichen würde (was es nicht wird), du kannst es dann immer noch ändern.
Stefan
Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche
naja also als so quatsch würde ich das nicht bezeichnen.
Ein Mitarbeiter wird aus Zeitgründen nicht fehler von Steuererklärungsmachern ausbügeln ... dann heisst es ehr : falsch eingetragen .. streichen .. somit wird der bezug nicht mit einberechnet ^^ .
Ein Mitarbeiter wird aus Zeitgründen nicht fehler von Steuererklärungsmachern ausbügeln ... dann heisst es ehr : falsch eingetragen .. streichen .. somit wird der bezug nicht mit einberechnet ^^ .
Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche
... und stattdessen lieber einen Einspruch provozieren, der fünfmal so zeitaufwändig zu bearbeiten ist, selbst wenn sofort stattgegeben wird! Da hast Du natürlich VOLLKOMMEN recht! Passiert tausendmal am Tag!Hanspeter hat geschrieben: Ein Mitarbeiter wird aus Zeitgründen nicht fehler von Steuererklärungsmachern ausbügeln
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Reinigungskosten Arbeitswäsche
Hallo,
Was rechtmäßig gestrichen wird bleibt so (der Steuerzahler soll froh sein, dass es nur gestrichen wurde), und alles andere kommt via Einspruch oder Antrag auf Änderung zurück.
Natürlich wird man immer Fälle finden in denen es so läuft wie von dir befürchtet, aber die Regel ist das sicher nicht.
Stefan
Genau so ist es.... und stattdessen lieber einen Einspruch provozieren,
Was rechtmäßig gestrichen wird bleibt so (der Steuerzahler soll froh sein, dass es nur gestrichen wurde), und alles andere kommt via Einspruch oder Antrag auf Änderung zurück.
Natürlich wird man immer Fälle finden in denen es so läuft wie von dir befürchtet, aber die Regel ist das sicher nicht.
Stefan