Ich bin 100% schwerbehindert, Kennz.: G, aG und B. Mein Pflegegrad war 2. Alle Pfleger die mir halfen, empfahlen mir, eine Erhöhung des PG zu beantragen. Mein Antrag wurde jedoch vom MDK abgelehnt, ebenso der Widerspruch hiergegen. So blieb mir nur noch, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten, um beim Sozialgericht zu klagen. Der vom Gericht bestellte Gutachter bescheinigte eine Erhöhung des PG auf 3, rückwirkend zum ersten Antrag auf Erhöhung (d.h. vor über 1 1/2 Jahren). Daraufhin erklärte sich die Pflegekasse zu einem Vergleich bereit, den PG rückwirkend zum Jahresanfang zu erhöhen. Diesen Vergleich habe ich angenommen, muss jetzt allerdings die Kosten für Anwalt und Gutachter tragen, weil es kein Urteil des Gerichtes gibt.
Kann ich diese Kosten als agB absetzen?
Vielen Dank im voraus !
Kosten für Rechtsanwalt absetzbar?
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Re: Kosten für Rechtsanwalt absetzbar?
Man könnte argumentieren, dass der notwendige Prozess zur Pflegegradeinstufung existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.
Dann wäre es ggf. als außergewöhnliche Belastung einzustufen.
Dann wäre es ggf. als außergewöhnliche Belastung einzustufen.