Hallo zusammen,
ich befinde mich Seite letzten Jahr in der Situation dass ich schwerbehindert bin bin dem GdB 80. Die Pauschbeträge wurden ab 2021 geändert.
Nun meine Fragen:
- gelten die geänderten Pauschalbeträge für die Steuererklärung 2020 schon oder können diese erst für 2021 angeben werden, konkret steht mir für 2020 1060,-€ zu oder 20120,-€?
- kann ich zusätzlich zu dem oben genannten Pauschbetrag den Pauschbetrag 900,- € für behinderungsbedingten unvermeidbaren Fahrten zur Erledigung privater Angelegenheiten (3.000 km × 0,30 EUR/km) angeben und falls ja wo gebe ich diesen an?
Konnte bisher in meiner Recherche dazu nichts finden.
Vielen Dank vorab für eine Antwort und viele Grüße
Jutta
Behindertenpauschbeträge ab GdB 80
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Re: Behindertenpauschbeträge ab GdB 80
1. Die Antwort haben Sie schon selbst gegeben - die Pauschbeträge wurden ab 2021 geändert. Folglich steht Ihnen für 2020 der alte Pauschbetrag von 1060 Euro zu.
2. Ein Auto müßten Sie schon haben, um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen. Und den tragen Sie in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" in Zeile 16 ein. Falls die Behinderung im Laufe des Jahres 2020 eintrat, stehen Ihnen auch nicht die ganzen 900 Euro zu, sondern 75 Euro/Monat (= 250 Fahrkilometer).
2. Ein Auto müßten Sie schon haben, um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen. Und den tragen Sie in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" in Zeile 16 ein. Falls die Behinderung im Laufe des Jahres 2020 eintrat, stehen Ihnen auch nicht die ganzen 900 Euro zu, sondern 75 Euro/Monat (= 250 Fahrkilometer).
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Re: Behindertenpauschbeträge ab GdB 80
Vielen Dank für die Antwort.
Re: Behindertenpauschbeträge ab GdB 80
Übrigens kann man sich den Behindertenfreibetrag auch eintragen lassen - d. h., man spart sofort Geld und nicht erst mit der Steuererklärung. Bei 2120 Euro im Jahr dürften das mit durchschnittlichem Einkommen 35 bis 50 Euro mehr Nettolohn im Monat sein.