Hallo zusammen,
ich habe 2019 meine Tochter nach Ablauf der Kindergeldberechtigung 6 Monate lang mit Miete, Krankenkassenbeiträgen und Semestergebühren unterstützt.
Bei der Berechnung der Abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen hat das Finanzamt die Hälfte der Werbungskosten (500,- Euro) berücksichtigt allerdings bei den Einkünften meiner Tochter die gesamten Jahreseinkünfte (Summe aus Einkünften aus nicht selbstständiger Beschäftigung und Gewerbebetrieb/Arbeiten auf Gewerbeschein) berücksichtigt.
Ist dies nicht fehlerhaft? Müssten nicht die Jahreseinkünfte bei der Berechnung halbiert werden, da der Unterstützungszeitraum nur 6 Monate betrug?
Und wie berechnen sich die Abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen? Laut Finanzamt nach dieser Formel?:
Höchstbetrag (für 6 Monate: 4.584,-) + Erhöhung um KV/PV-Beiträge (583,68,-) - Anrechnungsfreie Beträge (6 x 52,-) - Summe der Einkünfte der Tochter (für 6 oder 12 Monate?)