Hallo,
habe in meinem Job ständig wechselnde Einsatzstellen und habe jetzt gehört, dass man in so einem Fall Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben kann. Liege ich da richtig?
Gruß
Bertram
Wechselnde Einsatzstellen
Re: Wechselnde Einsatzstellen
Hallöchen,
die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen folgt bereits bisher für alle Arten von Auswärtstätigkeiten (Dienstreise, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit) nach einheitlichen Regeln. Der Werbungskostenabzug ist danach nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen sind für die ab 2008 allein maßgebende Reisekostenart "berufliche Auswärtstätigkeit" unverändert anzuwenden. Die Einzelabrechnung nach Belegen ist weiterhin ausgeschlossen.
Für 2008 ergeben sich die folgenden Inlandsverpflegungspauschalen, deren Höhe sich nach der Abwesenheitszeit am einzelnen Kalendertag bestimmt.
Abwesenheitsdauer Pauschbetrag
weniger als 8 Stunden 0 EUR
mindestens 8 Stunden 6 EUR
mindestens 14 Stunden 12 EUR
mindestens 24 Stunden 24 EUR
die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen folgt bereits bisher für alle Arten von Auswärtstätigkeiten (Dienstreise, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit) nach einheitlichen Regeln. Der Werbungskostenabzug ist danach nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen sind für die ab 2008 allein maßgebende Reisekostenart "berufliche Auswärtstätigkeit" unverändert anzuwenden. Die Einzelabrechnung nach Belegen ist weiterhin ausgeschlossen.
Für 2008 ergeben sich die folgenden Inlandsverpflegungspauschalen, deren Höhe sich nach der Abwesenheitszeit am einzelnen Kalendertag bestimmt.
Abwesenheitsdauer Pauschbetrag
weniger als 8 Stunden 0 EUR
mindestens 8 Stunden 6 EUR
mindestens 14 Stunden 12 EUR
mindestens 24 Stunden 24 EUR