Guten Morgen!
Ich habe eine Frage zum Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 kann der Freibetrag in Anspruch genommen werden, wenn u.a. eine "Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit" vorliegt.
Wie ist diese Einschränkung definiert? Als Beispiel möchte ich eine mittel- bis hochgradige Schwerhörigkeit anführen, die z.B. zu einem GdB von 30 führt. Liegt hier dann bereits eine "Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit" vor?
Ich freue mich auf die Antwort/en und sage schon einmal herzlichen Dank!
Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung / Grad der Behinderung
Re: Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung / Grad der Behinderung
Das ist Teil der Feststellung des GdB durch die zuständige Behörde, also nicht durch das Finanzamt zu ermitteln.
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Re: Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung / Grad der Behinderung
Ich vermute das liegt hier nicht vor.
Sie müssen auf dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes schauen, dort steht es drauf, wenn es zutrifft.
Ab VZ 21 bekommen Sie aber den Freibetrag dank erleichterter Anspruchsvoraussetzungen.
Sie müssen auf dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes schauen, dort steht es drauf, wenn es zutrifft.
Ab VZ 21 bekommen Sie aber den Freibetrag dank erleichterter Anspruchsvoraussetzungen.
Re: Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung / Grad der Behinderung
Vielen Dank für beide Antworten. Das hat schon mal weitergeholfen.
Re: Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung / Grad der Behinderung
Ab VZ 21 bekommen Sie aber den Freibetrag dank erleichterter Anspruchsvoraussetzungen. In der Tat - bei einem GdB von 30 gibt es seit 2021 620 Euro. Weitere Voraussetzungen müssen, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, nicht erfüllt werden. Man kann sich den Freibetrag auch gleich vom Finanzamt eintragen lassen, so dass man schon unterjährig Steuern spart.