Krankenhauskosten / Fahrtkosten zum Krankenhaus

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sonixx
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Registriert: 26. Nov 2020, 16:01

Krankenhauskosten / Fahrtkosten zum Krankenhaus

Beitrag von Sonixx »

Guten Tag,

ich habe zu einem Sachverhalt einige Fragen:

1) Wenn für einen Krankenhausaufenthalt von 12/2020 bis 01/2021 in 12/2020 eine Vorauszahlung geleistet wurde, die Endabrechnung aber erst in 01/2021 erfolgte (sodass ein Guthaben verblieb), sind dann als Aufwendungen lediglich die um eine Erstattung korrigierten Aufwendungen anzugeben? In den Steuerprogrammen wird immer nach Erstattungen gefragt, hiermit sind ja aber vermutlich eher Erstattungen der Krankenkasse/Beihilfe gemeint.

2) Der Erstattungsbetrag in 01/2021 wurde um die 10 € Zuzahlung pro Tag (insgesamt 280 €) gemindert. Die Zahlung erfolgte somit ja eigentlich auch in 12/2020, lediglich die Rechnung wurde in 2021 gestellt. Sind die Aufwendungen dann nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip ebenfalls in 2020 anzusetzen?

3) Es sollen auch Fahrtkosten zur Klinik angesetzt werden. Aus gesundheitlichen Gründen konnte der Steuerpflichtige nicht selber fahren, somit wurde der Steuerpflichtige in seinem KFZ zur Klinik gebracht, das KFZ anschließend wieder an den Wohnort zurückgefahren. Aus therapeutischen Gründen sollte das KFZ dennoch später wieder zur Klinik gebracht werden. Können somit insgesamt drei Fahrten steuerlich angesetzt werden? Die Rückfahrt durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgte erst in 2021, somit wäre diese Fahrt ja wohl erst in der Steuererklärung für 2021 absetzbar.

Bereits vorab vielen Dank und ein schönes Wochenende.
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