Hallo in die Runde,
Ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung.
Meine Frau und ich Sind im letzten Jahr umgezogen. Für die Steuererklärung haben wir uns für die Einzelveranlagung entschieden, so das jeder seine eigene Steuererklärung abgibt.
Jetzt haben wir im Steuerprogramn unseren Umzug im letzen Jahr angegeben. Als Umzugsgrund wurde jeweils „Umzug in die endgültige Wohnung“ angegeben. Das würde eine erhebliche steuererstattung ergeben laut WISO Steuersparbuch.
Jetzt ist meine Frage, ist das so rechtens?
Wir haben den Umzug hauptsächlich in Eigenregie erledigt. Wir haben nur mal einen Transporter geliehen wofür allerdings kein Beleg mehr existiert.
Bevor ich das so einreiche möchte ich gern wissen, ob man das so angeben kann oder ob man das besser raus nehmen soll.
Wir möchten beide keinen Ärger mit dem Finanzamt haben, daher die Frage
Kann Umzug in der Steuererklärunh geltend gemacht werden?
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Re: Kann Umzug in der Steuererklärunh geltend gemacht werden?
Jetzt ist meine Frage, ist das so rechtens? Nein. Umzüge kann man absetzen, wenn sie berufliche Gründe hatten. Umzüge kann man auch absetzen, wenn man eine Umzugsfirma beauftragt hat. Beides ist offenbar nicht der Fall.
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Re: Kann Umzug in der Steuererklärunh geltend gemacht werden?
Okay danke
Dann werden wir das jeweils rausnehmen aus der Steuererklärung damit wir auf der sicheren Seite sind.
Dann werden wir das jeweils rausnehmen aus der Steuererklärung damit wir auf der sicheren Seite sind.