Hallo,
ich habe eine etwas knifflige Frage:
Unsere zweijährige Tochter ist zu 80 % schwerbehindert mit Merkzeichen H. Den Feststellungsbescheid über die Behinderung bekamen wir 12/2020 gilt aber rückwirkend ab Geburt(11/2018).
Ich konnte nun die Pauschalbeträge für Behinderung und Pflege rückwirkend für '18 und '19 schon geltend machen(neuer Bescheid kam im Januar '21). Dann hatte ich mitbekommen, dass ich auch Fahrtkosten absetzen könne, also bat ich um Berücksichtigung auch dieser Kosten für die Jahren '18 und '19. Heute wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei, weil außergewöhnliche Belastungen nicht rückwirkend geltend gemacht werden können.
Gibt es Möglichleiten diese Kosten trotzdem einzufordern?
Wir wussten ja bis im Dezember '20 "nichts" von der Behinderung, bzw hatten nichts schriftlich.
Fahrtkosten bei behindertem Kind rückwirkend geltend machen
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Re: Fahrtkosten bei behindertem Kind rückwirkend geltend machen
Hallo,
das ist ein häufiges Problem. Ich kenne mehrere Fälle wo Finanzämter die Fahrtkosten nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert haben. Es geht also doch. Es gibt aber fast eben so viele die diese Änderung grundsätzlich ablehnen. Fakt ist es handelt sich bei den behinderungsbedingten Fahrtkosten um einen Nachteilsausgleich. Dieser steht aber leider nicht eindeutig im Gesetz, sondern nur in den EStH und BMF-Schreiben.
Für behinderte Kinder kann ich dir das Rehakids Forum empfehlen.
Ein Pflegegrad könnte dem Kind auch zustehen. Bei Zweifeln einfach mal beantragen, mehr als ablehnen geht nicht.
das ist ein häufiges Problem. Ich kenne mehrere Fälle wo Finanzämter die Fahrtkosten nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert haben. Es geht also doch. Es gibt aber fast eben so viele die diese Änderung grundsätzlich ablehnen. Fakt ist es handelt sich bei den behinderungsbedingten Fahrtkosten um einen Nachteilsausgleich. Dieser steht aber leider nicht eindeutig im Gesetz, sondern nur in den EStH und BMF-Schreiben.
Mit dieser Argumentation könnte man es eventuell probieren. Ab VZ 2021 ist es klarer im Gesetz geregelt.BFH, Urteil vom 22.02.1991 - III R 35/87 Rz. 16
„Da auch derartige Bescheinigungen die gemäß § 3 Abs. 1 bis 4 des Schwerbehindertengesetzes zu treffenden Feststellungen der einschlägigen gesundheitlichen Merkmale enthalten, sind auch auf sie § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 anzuwenden.“
Nach Abschaffung des Schwerbehindertengesetzes ist § 3 Abs. 1 bis 4 des Schwerbehindertengesetzes nun sinngemäß in § 152 SGB IX zu finden, insbesondere Absatz 5 Satz 2 ist für die Bindungswirkung einschlägig.
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Ein Pflegegrad könnte dem Kind auch zustehen. Bei Zweifeln einfach mal beantragen, mehr als ablehnen geht nicht.
Re: Fahrtkosten bei behindertem Kind rückwirkend geltend machen
Vielen Dank, das werde ich mal versuchen.
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Re: Fahrtkosten bei behindertem Kind rückwirkend geltend machen
Dei Höhe der Fahrtkosten muss glaubhaft gemacht werden. Hierfür sind Werkstattrechnungen in der Regel ausreichend.
Auch Privatfahrten zählen zu den behinderungsbedingten Fahrtkosten. Die Fahrtkosten die von Pendlerpauschale erfasst wurden sollte man auf jeden Fall abziehen.
Ab 2021 könnte man sich folgendes überlegen:
Krankheitsbedingte Fahrtkosten geltend machen und zusätzlich die behinderungsbedingte Fahrtpauschale in Höhe von 4500 Euro.
Auch Privatfahrten zählen zu den behinderungsbedingten Fahrtkosten. Die Fahrtkosten die von Pendlerpauschale erfasst wurden sollte man auf jeden Fall abziehen.
Ab 2021 könnte man sich folgendes überlegen:
Krankheitsbedingte Fahrtkosten geltend machen und zusätzlich die behinderungsbedingte Fahrtpauschale in Höhe von 4500 Euro.