Zahnersatz in Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Hanna1967
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Registriert: 8. Feb 2021, 08:55

Zahnersatz in Steuererklärung

Beitrag von Hanna1967 »

Hallo,

meine Frage: hatte 2018 knapp 13.000 € für Zahnersatz bezahlt (Zuschuss der Krankenkasse ist schon abgezogen)

Setze ich in 2018 die vollen Kosten an oder kann ich das "spalten", also für die nachkommenden Jahre?

Ausserdem war mein Mann 2018 lange krank und insgesamt 90 Tage im Krankenhaus. Was kann ich da absetzen? (KH-Zuzahlung, Fahrtkosten ?
Zuletzt geändert von Hanna1967 am 8. Feb 2021, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zahnersatz in Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Nein, das können Sie nicht "spalten". Und ja, Zuzahlung und Fahrtkosten, auch für Besuche, können Sie absetzen.
Hat Ihr Mann übrigens Krankengeld erhalten? Dann haben Sie ein Problem, denn die Steuererklärung war vor anderthalb Jahren fällig - sollte sich keine Erstattung ergeben, fallen Verspätungszuschläge an. Aber bei soviel außergewöhnlicher Belastung wird es ja sicher eine Erstattung geben...
Hanna1967
Beiträge: 2
Registriert: 8. Feb 2021, 08:55

Re: Zahnersatz in Steuererklärung

Beitrag von Hanna1967 »

Vielen Dank für die Antwort. Dass man so eine hohe Ausgabe wie den Zahnersatz nicht spalten kann, ist nicht nachvollziehbar; traurig.

Wie setze ich das mit den Fahrtkosten (auch für Besuche) an? (das Krankenhaus ist einfache Strecke 47 km entfernt). Natürlich habe ich auch keine Belege über die Parkgebüren.
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Zahnersatz in Steuererklärung

Beitrag von Severina »

Mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Die Anzahl der Fahrten müssen Sie glaubhaft
machen, die können Sie ja auch nicht 'beweisen' - in der Regel ist das aber bei
Besuchen beim Ehemann, Kind oder Elternteil kein Problem (zu Großcousine
Erna fährt man halt meistens nicht so oft). Sie werden ja noch wissen, was Sie
jeweils fürs Parken im Durchschnitt bezahlt haben - das setzen Sie dann für jede
Besuchsfahrt einmal an. WENN Belege angefordert werden, müssen Sie halt sagen,
dass diese nicht mehr vorliegen, können dann noch anführen, dass dort wegen xyz
nicht kostenlos geparkt werden kann. Schlimmstenfalls werden die Parkgebühren
gestrichen.

(xyz: z.B. außerhalb des Parkhauses nur Anwohnerparken oder keine freien Park-
flächen wegen des KH-Besuchsverkehrs oder...)
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