Hallo.
Mich würde folgender Sachverhalt interessieren.
Eine Rentnerin mit Pflegegrad 4 liegt bei vollstationärer Unterbringung in einer Seniorenresidenz. Ihr Sohn hilft ihr zusätzlich bei der Erledigung von Sachen, die ausserhalb der normalen Heimbetreuung angesiedelt sind (z.B.: Kleidung kaufen, Batterien für Hörgerät besorgen usw.)
Für diesen Aufwand erhält der Sohn von seiner Mutter mtl. Euro 400,--.
Kann dieser Betrag von der Rentnerin bei der jährlichen Einkommensteuererklärung als "aussergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden?
Vielen Dank für Antwort.
Jerrie