Hallo zusammen,
gerne möchte ich wissen, inwiefern Zuzahlungen für Wahlleistungen im Krankenhaus steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, sofern die zumutbare Belastung überschritten wird (insb. Kosten für Einbett-/Zweibettzimmer).
In Artikeln im Netz liegen zum Teil sehr unterschiedliche Meinungen vor: So seien derartige Zuzahlungen nach einer Argumentation niemals "zwangsläufig", wie es § 33 EStG vorschreibt; nach anderen Argumentationen sind derartige Aufwendungen nur bei Vorliegen eines Attests von Ärzten/Amtsärzten/Heilpraktikern absetzbar.
Gibt es spezielle Voraussetzungen, die sich aus Gesetz oder Rechtsprechung ergeben?
Bereits vorab vielen Dank.
Wahlleistungen Krankenhaus
Re: Wahlleistungen Krankenhaus
Nachweis der Krankheitskosten allgemein §64 EStDV.Sonixx hat geschrieben: Gibt es spezielle Voraussetzungen, die sich aus Gesetz oder Rechtsprechung ergeben?
Soweit der Arzt eine Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer anordnet, handelt es sich ja bereits nicht mehr um Wahlleistungen! Diese Kosten entstehen zwangsläufig im Sinne §33 Abs. 1 EStG.
Stellt die Unterbringungsart eine Wahlleistung dar, ergibt doch bereits aus dem Begriff "WAHLleistung", dass diese Leistung nicht zwangsläufig entsteht.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver