Zweitwohnung
Zweitwohnung
Ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzung einer Zweitwohnung. Angenommen es liegen die Voraussetzungen zur Kostenübernahme vor, wie können die Kosten für Kalt bzw. Warmmiete angesetzt werden, wenn die Wohnung von zwei Personen gemietet wird. Wird bei der Steuer dann jeweils die Kosten halbiert? Wie verhält es sich denn mit Ausstattungsgegenständen wie z.B. Waschmaschine, Küchenmöbel etc.?
Re: Zweitwohnung
Einfache Antwort: Man kann ansetzen, was man selbst zahlt. Wenn sich also der Mitbewohner eine Waschmaschine kauft, kann man die nicht ansetzen - man zahlt ja nichts.
Re: Zweitwohnung
Wie sieht es mit dem Zeitraumbzw. Kaufdatum der Gegenstände aus. Wenn die Wohnung zum 15.01 eines Jahres bezogen wird, die Möbel natürlich schon im November/Dezember des Vorjahres beschafft werden. In welchem Jahr werden die Kosten angesetzt?
Re: Zweitwohnung
In welchem Jahr werden die Kosten angesetzt? Grundsätzlich im Anschaffungsjahr. Was allerdings netto mehr als 800 Euro kostet (d. h., aktuell mit Umsatzsteuer nicht mehr als 928 Euro), muss abgeschrieben werden. Schafft man also z. B. eine Waschmaschine für 1.000 Euro an, wird diese über 10 Jahre abgeschrieben.