Zugabe durch Enkel für Altenheim absetzbar?
Verfasst: 16. Sep 2020, 22:26
Ich bin in folgender Situation: Meine Großmutter ist Januar 2020 in ein Altenheim gezogen. Ich wohne in ihrem Haus (sie ist die Eigentümerin) und zahle an sie Miete sowie darüberhinaus den Betrag der notwendig ist damit meine Großmutter die Kosten des Altenheims decken kann. Ihre beiden Kinder sind finanziell nicht in der Lage sie zu unterstützen. Darüberhinaus hatte meine Großmutter das Sorgerecht für mich, ich bin also von ihr großgezogen worden. Sie ist schwerbehindert und hat Pflegegrad 2.
Kann ich die Kosten, die über die vereinbarte Miete gehen, steuerlich als aussergewöhnliche Belastung absetzen? Ich denke da an sittliche Verpflichtung (hat mich großgezogen, ist schwerbehindert, pflegebedürftig).
Wie kann ich den Betrag der über die Miete hinaus geht plausibel machen, falls das Finanzamt einen Nachweis erfordert? Wir haben keinen Mietvertrag, sondern nur eine mündliche Vereinbarung. Da sich die Kosten des Altenheims schon innerhalb des Jahres zwei mal erhöht haben, ist der Betrag auch nicht konstant. Derzeit zahle ich den Gesamtbetrag per monatliche Überweisung mit dem Text Miete. Sollte ich das evt. besser trennen?
Kann ich die Kosten, die über die vereinbarte Miete gehen, steuerlich als aussergewöhnliche Belastung absetzen? Ich denke da an sittliche Verpflichtung (hat mich großgezogen, ist schwerbehindert, pflegebedürftig).
Wie kann ich den Betrag der über die Miete hinaus geht plausibel machen, falls das Finanzamt einen Nachweis erfordert? Wir haben keinen Mietvertrag, sondern nur eine mündliche Vereinbarung. Da sich die Kosten des Altenheims schon innerhalb des Jahres zwei mal erhöht haben, ist der Betrag auch nicht konstant. Derzeit zahle ich den Gesamtbetrag per monatliche Überweisung mit dem Text Miete. Sollte ich das evt. besser trennen?