Angabe der zurückzuzahlender ALG I in der Einkommenssteuererklärung und Folgen einer verspäteten Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Marnel
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Registriert: 3. Sep 2020, 08:56

Angabe der zurückzuzahlender ALG I in der Einkommenssteuererklärung und Folgen einer verspäteten Steuererklärung

Beitrag von Marnel »

Hallo zusammen,

angenommen, man bezieht Arbeitslösengeld I für mehrere Monate im Jahr 2017. Im selben Jahr verlangt die Agentur für Arbeit alle Leistungen ALG I zurück, weil es sich herausstellt, dass man keinen Anspruch darauf hatte. Man verklagt dann die Agentur für Arbeit, den Prozess endet im Jahr 2020 und diesen Prozess verliert der Kläger und gleich danach zahlt den Gesamtbetrag, den er als ALG I bekommen hat zurück. Muss der Betrag in der Steuererklärung 2017 angegeben werden? Wenn ja, soll dann die Rückzahlung als Aufwand im 2020 angegeben werden?

Wenn der Betrag in der Steuererklärung 2017 angegeben werden sollte, dann bedeutet das ja, dass man im Jahr 2018 eigentlich zur Abgabe der Steuererklärung 2017 verpflichtet war, da ja ALG I bezogen hat. Welche Konsequenzen drohen nun, wenn man die Steuererklärung erst im 2020 abgibt. Man muss zusätzlich noch sagen, dass das gesamte Bruttoarbeitslohn im 2017 8.631 € betrug und dazu noch ALG I 1750 €, die man aber im 2020 zurückzahlen musste. Kann man sich vor der eventuellen Strafe noch irgendwie retten? Das wäre übrigens die erste Steuererklärung im Leben.


Danke
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