Hallo,
auf dem Weg zur Arbeit habe ich letztes Jahr jemandem die Vorfahrt genommen. Das Gericht hat mich als alleinigen Schuldigen benannt und eine Geldstrafe von 6.000€ verhängt. Zusätzlich kamen Anwaltskosten von 1.000€ dazu.
Die Geldstrafe kann ich nicht absetzen nehme ich an, wie ist es mit den 1.000€ für den fremden Anwalt?